Fragen rund um die namhafte Besserung des Gesundheitszustands bei Fortsetzung der ärztlichen Behandlung gemäss Art. 19 UVG
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage einer «namhaften Besserung des Gesundheitszustands» gemäss Art. 19 UVG im Hinblick auf Badekuren.
Zur Anrechnung von Vermögen bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen beim Bezug einer ganzen Rente der IV auch das Freizügigkeitsguthaben der beruflichen Vorsorge rückwirkend als Vermögen zu berücksichtigen sei.
Zur Beitragszeit vorzeitig pensionierter Versicherter gemäss Art. 12 AVIV
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil hielt das Bundesgericht fest, dass nach konstanter Rechtsprechung im Rahmen von Art. 12 Abs. 2 AVIV nicht die Freiwilligkeit des Stellenverlusts, sondern jene der vorzeitigen Pensionierung, das heisst des Bezugs einer Altersleistung der beruflichen Vorsorge massgebend sei.
Fairness der Beziehung zwischen Staat und Bürgerinnen
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die Akteneinsicht (Zustellung der Tonbänder zur Hauptverhandlung vor der Erstinstanz) in einem arbeitsrechtlichen Verfahren betreffend die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses zurecht verweigert worden war.
Gibt es einen Anspruch auf Teilzeitanstellung im öffentlichen Dienst?
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob das Verwaltungsgericht Thurgau die automatische Beendigung eines Dienstverhältnisses nach Ablauf der Lohnfortzahlungspflicht zurecht schützte, obwohl eine Teilzeitanstellung möglich gewesen wäre.
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die Einblicke in den Kundenkreis und die damit kausal zusammenhängede erhebliche Schädigungsmöglichkeit ausreichend festgestellt worden waren, um ein Konkurrenzverbot respektive die Zahlung der Konventionalstrafe infolge dessen Verletzung zu rechtfertigen.
9%-Beteiligung an GmbH reicht für "höhere leitende Tätigkeit" und Nichtunterstellung unter das ArG
Das Bundesgericht hatte bezüglich eines Angestellten und Teilhaber (9%) einer GmbH zu beurteilen, ob er eine leitende Tätigkeit gemäss OR respektive eine höhere leitende Tätigkeit gemäss ArG ausübte.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundegericht mit der Frage, ob zugesprochene Pflegeentschädigungen an den per 1. Januar 2017 revidierten Art. 18 Abs. 2 UVV anzupassen seien.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte sich für das Bundesgericht die Frage, ob ein IV-Renten-Bezüger, der in einer Form von betreutem Wohnen lebt, eine Hilflosenentschädigung für den Bedarf an lebenspraktischer Begleitung zusteht.