Ehemalige Arbeitgeberin wegen falsch berechneten Auslagenersatzes und falsch erfasster Arbeitszeit verklagt
Ehemalige Arbeitgeberin wegen falsch berechneten Auslagenersatzes und falsch erfasster Arbeitszeit verklagt
Ehemalige Arbeitgeberin wegen falsch berechneten Auslagenersatzes und falsch erfasster Arbeitszeit verklagt
B. ist gelernter Rohrschlosser/Klempner und wurde von der A. AG im Rahmen eines Personalverleihs ab dem 24. September 2007 für Arbeitseinsätze bei der C. AG aufgeboten. Als Arbeitsort wurde V. vereinbart, wo der Kläger auch seinen Wohnsitz nahm. Ab 2013 wurde B. von der C. AG auf Baustellen schweizweit eingesetzt, wobei er ab Juli 2013 unter der Woche ein Zimmer in W. bzw. X. bezog. Ende 2014 wurde das Arbeitsverhältnis zwischen B. und der A. AG infolge Erreichens des Rentenalters aufgelöst. B. verlangt von der A. AG einerseits den Ersatz der Mehrauslagen, die ihm von 2013 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses daraus entstanden sind, dass er von der C. AG an anderen Arbeitsorten als V. eingesetzt worden ist. Andererseits verlangt er für diese Zeitperiode auch die korrekte Entschädigung der Arbeitszeit, insbesondere unter Berücksichtigung der Fahrzeiten zu den jeweiligen Baustellen (Reisezeit) sowie der geleisteten Überstunden und Sonntagsarbeit. Das erstinstanzliche Gericht sprach B. CHF 46'304.75 (teilweise unter Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, sofern diese abgeführt werden). Das Obergericht erwog, das Regionalgericht habe zu Recht verneint, dass die Ansprüche von...
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