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Privates Individualarbeitsrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Teuerungszulagen für Rentner
Ein vorzeitig Pensionierter erhielt von seiner Arbeitgeberin eine Altersrente und eine von der tatsächlichen Teuerung unabhängige variable Teuerungszulage sowie ein freiwilliger Sonderteuerungsausgleich. Sie teilte den Rentner mit, dass die freiwillige Rententeuerung inklusive dem Sonderteuerungsausgleich ab 1. Januar 2015 ersatzlos gestrichen wird.
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Streit um Bonus und Auszahlung des Ferienguthabens
Die Beschwerdeführerin arbeitete als Portfoliomanagerin bei der Beschwerdegegnerin. Neben ihrem Jahressalär erhielt sie einen Leistungsbonus. Nachdem ein guter Kunde abgesprungen war und es zu ein paar Konflikten am Arbeitsplatz gekommen war, wurde sie entlassen. Sie klagte gegen die Kündigung und forderte verschiedene Nachzahlungen, u.a. auch über die Höhe des Bonus.
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Art und Weise der Kündigung
Ein Bäckereiangestellter arbeitete knapp 20 Jahre bei einer Bäckerei, welche eine Filiale in einem Bahnhof betrieb. Zwei Mal musste diese geschlossen werden: einmal aufgrund einer Renovation des Bahnhofes und einmal wegen der Covid19-Massnahmen. Jedes Mal wurde der Angestellte wieder eingestellt.
Ganz unbelastet war das Arbeitsverhältnis aber nicht: Er beschwerte sich einmal bei der Arbeitgeberin, dass er Entlastung am Arbeitsplatz brauche. Er hingegen wurde abgemahnt, weil er die Arbeitskleidung nicht korrekt trug und Waren ohne Erlaubnis verzehrte. Schliesslich wurde ihm gekündigt ohne Begründung, jedoch war das Arbeitszeugnis durchwegs positiv.
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Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen
Ein Angestellter wurde, nach dem er arbeitsunfähig geworden war, entlassen. Im Kündigungsschreiben statuierte die Arbeitgeberin, dass die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen erfolge. Die Klagen des Arbeitnehmers auf Entschädigung wurden von den Vorinstanzen abgewiesen.
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Entschädigung nach fristloser Entlassung
Die Beschwerdegegnerin wurde von der Beschwerdeführerin fristlos entlassen, nachdem sie voll arbeitsunfähig geworden war. Die Beschwerdeführerin wurde von der Vorinstanz verurteilt, der Beschwerdegegnerin ausstehende Lohnforderungen nachzuzahlen sowie sie wegen ungerechtfertigter Kündigung zu entschädigen. Die Beschwerdeführerin beanstandete die Höhe der Entschädigung.
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Die im Personalverleih tätigen Beschwerdeführer arbeiteten befristete im Verkauf von Lebensmittel. Sie machten geltend, ihnen sei vom Betrieb, wo sie befristet tätig waren, ein zu tiefer Stundenlohn ausbezahlt worden: Der Gesamtarbeitsvertrag sehe einen höheren Mindestlohn vor.
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Waren die Zeugen glaubhaft?
Ein Arbeitnehmer war in Teilzeit als Küchenhilfe bei der Beschwerdeführerin angestellt, bis er die Kündigung aufgrund totaler Arbeitsunfähigkeit an seinem angestammten Arbeitsplatz erhielt. Er war aber arbeitsfähig an einem anderen Arbeitsplatz. Der Beschwerdegegner stellte verschiedene Forderungen aus Arbeitsvertrag, u.a. für geleistete, aber nicht bezahlte Überstunden und Verzicht auf Ferien.
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Kassenbons und Einsatzpläne
Die Beschwerdegegnerin war als Kellnerin im Betrieb der Beschwerdeführerin angestellt. Nach ihrer Kündigung stellte sie diverse Forderungen aus Arbeitsvertrag, u.a. für ausstehenden Lohn, nicht bezogene Naturalleistungen und Familienzulagen. Die Beschwerdeführerin machte geltend, dass der Streitwert zu tief sei (E. 1.2). Alle Forderungen zusammengerechnet ergaben aber einen Streitwert in ausreichender Höhe.
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Ein kollegiales Verhältnis zwischen den haupt- und nebenamtlichen Mitgliedern eines Gerichtes ist kein Ausstandsgrund
Eine Praktikantin (Beschwerdeführerin) klagte, dass die Beschwerdegegnerin, eine Stiftung, ihr Praktikumszeugnis und ihre Arbeitsbestätigung in einzelnen Punkten ändern soll. Zudem stellte sie den Antrag, die letzte Prozesshandlung der Vorinstanz sei durch eine neue Spruchkörperbesetzung zu wiederholen.
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Arbeitsvertrag oder kein Arbeitsvertrag? Das ist hier die Frage!
Das Bundesgericht musste im Fall einer Dentalhygienikerin (Beschwerdegegnerin) entscheiden, ob sie als selbständig oder unselbständig erwerbstätig zu qualifizieren war, jedoch nicht aus sozialversicherungs- oder steuerrechtlicher, sondern aus vertrags- bzw. arbeitsrechtlicher Sicht.
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