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Arbeitsleistungsart "Kompensation mit Bereitschaft" ist echte Arbeit auf Abruf

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Arbeitsleistungsart "Kompensation mit Bereitschaft" ist echte Arbeit auf Abruf

Hat der Arbeitnehmer die Pflicht, einen Auftrag der Arbeitgeberin anzunehmen und nach Abruf innert 15 Minuten einsatzbereit zu sein, handelt es sich um echte Arbeit auf Abruf. Der ausserhalb des Betriebs geleistete Bereitschaftsdienst muss in einem solchen Arbeitsverhältnis entschädigt werden.
iusNet AR-SVR 06.10.2022