Das Bundesgericht beurteilte eine fristlose Verdachtskündigung gegen einen "Head of Investments", nachdem ein Rechtsanwalt einer Bank gemeldet hatte, dass dieser versucht habe, einige Kundenberater:innen abzuwerben.
Auch wenn das Gemeinwesen sein Personalstatut grds. dem Privatrecht unterstellt, bleibt er dabei bswp. durch das Legalitätsprinzip und das Prinzip von Treu und Glauben beschränkt. Dazu können auch das Personalstatut und das dazugehörige Ausführungsreglement gehören eines Zweckverbandes gehören, dessen Mitglied eine Gemeinde ist.
Das Bundesgericht kam anhand einer systematischen Analyse der einschlägigen Bestimmungen zum Schluss, dass die Entlassung einer Assistentin druch die EPFL wegen ungenügender Eignung oder Fähigkeiten als unverschuldet einzuordnen und zu entschädigen ist.
Für den Gerichtsstand hat die Art und Weise, wie das Arbeitsverhältnis tatsächlich abgewickelt wird, Vorrang gegenüber dem vereinbarten Arbeitsort, der von den Parteien frei geändert werden kann.
Wird eine Arbeitnehmerin Opfer eines Betrugs zum Nachteil ihrer Arbeitgeberin, stellt das allein noch keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar.
Das Verhalten des Arbeitgebers im Kontext von finanziellen Unregelmässigkeiten im Betrieb war nicht ursächlich für die Gesundheitsstörung des Arbeitnehmers.
Die Invaliditätsbemessung basiert auf unrealistischen Erwerbs- und Lohnverhältnissen. Das Bundesgericht kritisiert die Rechtslage seit 20 Jahren. Die Motion Nr. 22.3377 vom 6. April 2022 ist im Nationalrat einstimmig angenommen worden. Nun stehen die Beratungen im Ständerat bevor. RA Dr. iur. Philipp Egli und Dr. iur. Martina Filippo geben einen Überblick über die Invaliditätsbemessung und zeigen auf, weshalb die bisherigen Korrekturinstrumente nicht genügen.
Die von der EU im Jahr 2019 erlassene Whistleblowing-Richtlinie ist bisher erst in Dänemark und Schweden umgesetzt worden. Weitere EU-Mitgliedstaaten ziehen nach. Das wird insbesondere für Schweizer Unternehmen mit Tochtergesellschaften in diesen Mitgliedstaaten bedeutsam.
Die von der EU im Jahr 2019 erlassene Whistleblowing-Richtlinie ist bisher erst in Dänemark und Scheden umgesetzt worden. Weitere EU-Mitgliedstaaten werden nachziehen. Das ist für Schweizer Unternehmen mit Tochtergesellschaften in diesen Staaten relevant.