iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Fehler in der Arbeitszeiterfassung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Fehler in der Arbeitszeiterfassung

Nach der letzten Erhöhung des Beschäftigungsgrades eines in Teilzeit angestellten Arbeitnehmers wurde die Sollarbeitszeit im Zeiterfassungssystem der Arbeitgeberin versehentlich nicht angepasst und der Arbeitnehmer erbrachte die vereinbarte Sollarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche nicht.
iusNet AR-SVR 17.12.2024

Keine Befangenheit

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Keine Befangenheit

Gegen einen Richter liefen mehrere Disziplinarverfahren. In der Folge wurde er auf unbestimmte Zeit per sofort von seinen richterlichen Aufgaben suspendiert. Er ging gerichtlich dagegen vor. Die Vorinstanzen lehnten seine Beschwerden ab, woraufhin er ans Bundesgericht gelangte.
iusNet AR-SVR 17.12.2024

Keine Entschädigung für Bundesangestellten

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Keine Entschädigung für Bundesangestellten

Ein Angestellter beim Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) erkrankte an Multipler Sklerose, was zu unregelmässigen Arbeitseinsätzen und einer Reduktion des Arbeitspensums führte, bis schliesslich das BWO einen Aufhebungsvertrag unterbreitete, den der Angestellte aber nicht unterzeichnete.
iusNet AR-SVR 17.12.2024

Keine Miteinberechnung der Vertrauensarbeitszeit-Zulage in die Abgangsentschädigung

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Keine Miteinberechnung der Vertrauensarbeitszeit-Zulage in die Abgangsentschädigung

Das Bundesgericht musste prüfen, ob eine Vertrauensarbeitszeit-Zulage bei der Berechnung der Abgangsentschädigung einer ehemaligen Angestellten beim Bundesamt für Justiz zu berücksichtigen ist oder nicht. Eine Abgangsentschädigung wird ausgerichtet, wenn die Chancen der arbeitnehmenden Person, auf dem Arbeitsmarkt eine neue Stelle zu finden, aufgrund ihrer Ausübung eines Monopolberufs oder einer spezialisierten Funktion, der Länge des Dienstverhältnisses oder ihres Alters verringert sind.
iusNet AR-SVR 17.12.2024

Entlassung eines Walliser Staatsrates

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Entlassung eines Walliser Staatsrates

Ein entlassener Staatsrat im Kanton Wallis machte geltend, dass bei seiner Entlassung sein Anspruch auf rechtliches Gehör grob verletzt wurde. Zudem argumentierte er, dass seine Entlassung einer Disziplinarstrafe gleichkäme und berief sich dabei auf Art. 66 des kantonalen Personalgesetzes.
iusNet AR-SVR 17.12.2024

Entlassener Fussballtrainer

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Entlassener Fussballtrainer

Ein Fussballtrainer wurde fristlos entlassen. Dass die Kündigung missbräuchlich war, war zwischen den Parteien unbestritten: Der Trainer gelangte ans Bundesgericht, weil er mit der Höhe des Ersatzes für entgangenes Einkommen (Art. 337c OR) nicht einverstanden war.
iusNet AR-SVR 17.12.2024

Entlassung bei Arbeitsunfähigkeit unter welchem Titel?

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Entlassung bei Arbeitsunfähigkeit unter welchem Titel?

Die Beschwerdeführerin arbeitete bei der Stadt Genf im HR. Die Bewertung ihrer Arbeitsleistungen war eigentlich positiv, bis auf ihre zahlreichen krankheitsbedingten Abwesenheiten. Gegen sie wurde ein Verwaltungsuntersuchung eingeleitet, weil sie den Anforderungen ihrer Stelle nicht mehr gewachsen war. Schliesslich wurde sie entlassen.
iusNet AR-SVR 17.12.2024

IV: Bundesgericht ändert seine Adipositas-Rechtsprechung

Rechtsprechung
Invalidenversicherung

IV: Bundesgericht ändert seine Adipositas-Rechtsprechung

Die Beschwerdeführerin macht unter Verweis auf die Entwicklung der Rechtsprechung geltend, an der bisherigen Sonderrechtsprechung betreffend Adipositas könne nicht mehr festgehalten werden. Sie leide an einer Adipositas Grad III mit einem Bodymassindex (BMI) von 58. Dies habe zu faktischer Immobilität geführt.
iusNet AR-SVR 26.11.2024

Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn auf eine müdliche Anhörung verzichtet wird

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn auf eine müdliche Anhörung verzichtet wird

Die Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion löste das Dienstverhältnis mit dem Beschwerdeführer ordentlich auf. Zur Begründung führte sie aus, dass das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört sei. Da die Zusammenarbeit nicht mehr möglich sei und sich das Arbeitsklima zunehmend verschlechtert habe, sei der ordentliche Betrieb des Campus nicht mehr gewährleistet. Mit einem weiteren Entscheid vom selben Tag trat die Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion auf den Antrag des Beschwerdeführers zur Eröffnung eines formellen Verfahrens nach der Mobbinggesetzgebung nicht ein.
iusNet AR-SVR 26.11.2024

Seiten