Das Bundesgericht musste prüfen, ob eine Vertrauensarbeitszeit-Zulage bei der Berechnung der Abgangsentschädigung einer ehemaligen Angestellten beim Bundesamt für Justiz zu berücksichtigen ist oder nicht. Eine Abgangsentschädigung wird ausgerichtet, wenn die Chancen der arbeitnehmenden Person, auf dem Arbeitsmarkt eine neue Stelle zu finden, aufgrund ihrer Ausübung eines Monopolberufs oder einer spezialisierten Funktion, der Länge des Dienstverhältnisses oder ihres Alters verringert sind.