Umstrittene Versetzung
Umstrittene Versetzung
Umstrittene Versetzung
A. war als Facharbeiter im Büro B. tätig, wurde dann zum Facharbeiter befördert. Nachher wurde er dann Chefmechaniker. Später wurde er auf Vorschlag des Büroleiters und mit Zustimmung von A. auf die Position eines Assistenten in derselben Verwaltungseinheit degradiert. A. wurde dann probeweise in das Zentrum C. versetzt. Der Staatsrat des Kantons Tessin versetzte dann A. (Leiter des Zentrums C.) zum Facharbeiter mit Dienstort im Zentrum C. und stufte ihn in die entsprechende (niedrigere) Gehaltsklasse ein. A. wehrte sich dagegen bis vor Bundesgericht (Sachverhalt).
Das Bundesgericht erwog, dass das kantonale Verwaltungsgericht nicht in Willkür verfallen sei, indem es davon ausging, dass die von der Anstellungsbehörde angeordnete Versetzung weder disziplinarischen noch sonst strafenden Charakter hat, sondern lediglich eine organisatorische Maßnahme zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Verwaltungseinheit darstellt. Gemäss einschlägigem Personalrecht sehe die Versetzung nicht als Disziplinarmassnahme mehr vor, sondern versteht eine solche Massnahme als reine Verwaltungsmasnahme, die im Interesse der Arbeitnehmerin oder der Arbeitgeberin unabhängig von der...
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