Die Beurteilung, ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, erfolgt individuell und nach einer Würdigung der Gesamtumstände. Bei vulgären Äusserungen und sexueller Belästigung fällt der Arbeitsplatzbezug ins Gewicht. Erhöhte Loyalität gegenüber der Arbeitgeberin kommt nicht nur Personen mit weitreichendem Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens, sondern auch auf Arbeitnehmer mit Personalverantwortung zu.