iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Arbeitsrecht > Rechtsprechung > Bund > Privates Individualarbeitsrecht > Arbeit Auf Abruf und Unternehmensrisiko

Arbeit auf Abruf und Unternehmensrisiko

Arbeit auf Abruf und Unternehmensrisiko

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Arbeit auf Abruf und Unternehmensrisiko

Z. führt als Einzelunternehmer ein Gipser-Maler Geschäft. Er ging im Jahr 2013 einen mündlichen Vertrag mit X. ein, der als Maler tätig sein sollte. Das Arbeitsverhältnis begann am 3. Oktober 2013. Es wurde ein Stundenlohn von CHF 26 brutto vereinbart. Im Jahr 2014 hatte X. einen Arbeitsunfall. Seither ist er arbeitsunfähig. Z. meldete den Vorfall bei der SUVA und gab an, dass X. bis dahin mit einem 10% Pensum für ihn tätig gewesen war. Dies entspricht vier Stunden pro Woche und 26 Stunden pro Monat.

Der Arbeitnehmer beanstandete die darauf gestützte Berechnung der Taggelder der SUVA und forderte den Arbeitgeber auf, die Angaben gegenüber der SUVA zu berichtigen. Er stellte sich ursprünglich auf den Standpunkt, dass er vollzeitbeschäftigt war und in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stand. Der Arbeitgeber war hingegen der Ansicht, dass er die Dienste des Arbeitnehmers zwischen Oktober 2013 und Oktober 2014 unregelmässig in Anspruch genommen hatte. Zudem sei es dem Arbeitnehmer freigestanden, die Tätigkeit anzunehmen oder nicht. Da er in dieser Zeit bloss ein paar Stunden pro Monat während fünf Monaten gearbeitet hatte, liege keine Vollzeittätigkeit vor.  ...

iusNet AR-SVR 23.11.2018

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.