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Fristlose Kündigung wegen Logowechsel durch leitenden Angestellten

Fristlose Kündigung wegen Logowechsel durch leitenden Angestellten

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Fristlose Kündigung wegen Logowechsel durch leitenden Angestellten

Einem leitendenden Angestellten wurde fristlos gekündigt, weil er trotz ablehnender Haltung des Verwaltungsrates selbstständig die Änderung eines Logos veranlasste, welches Konzernintern bereits anderweitig genutzt wurde. Er verletzte damit die Statuten und Markenrechte. Davor war er noch in einer anderen Sache unsorgfältig gewesen. Gegenstand des Bundesgerichtsentscheids ist die Frage, ob ein objektiv hinreichend schwerwiegender Grund vorliegt, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

In Art. 337 OR ist die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund verankert. Damit ein wichtiger Grund angenommen werden kann, bedarf es einer „besonders schweren Verfehlung des Arbeitnehmers“, welche dazu führt, dass das Vertrauensverhältnis tiefgreifend gestört ist. Zumal die Erwartung an die Treuepflicht bei leitenden Angestellten höher ist, ist eine Pflichtverletzung in solchen Fällen höher zu gewichten (E. 4.2. und 4.4.).

Das Bundesgericht erwog, dass eine Änderung des Logos weitreichende Auswirkungen sowie hohe Kosten bewirken kann. Weiter bildet es einen wichtigen Bestandteil der Corporate Identity. Damit stellt die Logoänderung gemäss BGer eine Handlung dar, welche in den...

iusNet AR-SVR 05.11.2018

 

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