Wird vertraglich vereinbart, dass ein gewisser Teil der Einkünfte des Arbeitnehmers durch die Arbeitgeberin für einen bestimmten Zweck eingesetzt werden, verliert der Arbeitnehmer nach Austritt aus dem Arbeitsverhältnis sein Rechtsschutzinteresse daran, die entsprechende Verwendung dieser Einkünfte zu verlangen, wenn sie für einen Zweck eingesetzt werden, der nur Angestellten der Arbeitgeberin zu Gute kommen.