Nachforderungen wegen Lohnkürzung durch ungünstigen Wechselkurs
Nachforderungen wegen Lohnkürzung durch ungünstigen Wechselkurs
Nachforderungen wegen Lohnkürzung durch ungünstigen Wechselkurs
In seiner Medienmitteilung vom 15. Januar 2019 verweist das Bundesgericht auf zwei gleich gelagerte Fälle, welche Grenzgänger aus dem EU-Raum betrafen.
Einer der Grenzgänger wohnte in Frankreich, der andere in Deutschland. Sie arbeiteten bei den beschwerdeführenden Unternehmen im Kanton Schaffhausen bzw. im Kanton Jura. Im Jahr 2011 nahmen die Arbeitnehmer eine Vertragsänderung an, wonach der Lohn in Zukunft in Euro statt in Franken ausbezahlt und die Arbeitgeberinnen den auszahlenden Lohn basierend auf Schweizer Franken zu einem nachteiligen Euro-Kurs ausbezahlt würde. Es handelte sich dabei um eine Lohnmassnahme, welche die Arbeitgeberinnen wegen gravierender Schwierigkeiten ausgelöst durch die steigende Frankenstärke einführten. Im Jahr 2015 bzw. 2016 forderten die Arbeitnehmer den Differenzbetrag für die vergangenen Jahre, gestützt auf die Überlegung, wonach sie sowohl bei Ausrichtung des Lohnes in Schweizer Franken sowie bei Umrechnung in Euro gestützt auf den jeweils tatsächlich geltenden Wechselkurs einen höheren Lohn erhalten hätten.
Gemäss...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.