Die Beschwerdeführerin bezweckte den Betrieb eines Stellenvermittlungsbüros für Temporär- und Dauerstellen in allen Bereichen. Sie verlieh Mitarbeitende insbesondere an zwei AGs, die die Erstellung, die Sanierung und den Unterhalt von Fassaden aller Art, Dachdecker- und Holzbauarbeiten an Neubauten bzw. Altbauten zwecks Sanierung sowie Gipserarbeiten, Natur- und Kunststeinsanierung und die Ausführung von Bildhauer- und Steinhauerarbeiten, die Herstellung von und der Handel mit Grabmalen und Kunstgegenständen sowie die Ausführung von Bau und Renovationsarbeiten bezweckten.