Fehlverhalten eines Hilfslehrers
Fehlverhalten eines Hilfslehrers
Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Fehlverhalten eines Hilfslehrers
Ein Hilfslehrer an einer Schule wurde wegen wiederholtem Fehlverhalten entlassen, u.a. weil er unangebrachte Äusserungen im Plenum tätigte und E-Mails mit fragwürdigen Inhalten verschickte. Er klagte und machte eine Verletzung seiner Meinungsfreiheit geltend.
Das Bundesgericht hielt fest, dass das Verhalten des Hilfslehrers nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt war und dass das Vertrauensverhältnis irreparabel zerstört war. Es wies die Beschwerde ab.
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