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Entschädigung bei Überpopulation in der Justizvollzugsanstalt

Entschädigung bei Überpopulation in der Justizvollzugsanstalt

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Entschädigung bei Überpopulation in der Justizvollzugsanstalt

Der Beschwerdeführer, tätig als leitender Gefängnisaufseher, machte geltende, dass eine zusätzliche Entschädigung für Überbelegung hätte vergütete werden müssen. Sein Begehren wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass seit 2017 das Personal aufgestockt wurde und somit die Überbelegung ausgeglichen wurde, weshalb die Entschädigung nicht geschuldet sei.

Das Bundesgericht musste beurteilen, ob das im kantonalen Personalrecht vorgesehene Verhältnis zwischen Aufsehern und Häftlingen zu einer zusätzlichen Entschädigung berechtigt. Es wies die Klage ab, soweit es auf sie eintrat.

iusNet AR-SVR 05.04.2024

 

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