Es war nicht willkürlich, dass Umkleidezeit am USZ nicht entschädigt wurde
Das ArG schützt u.a. vor überlangen und anderen beschwerlichen Arbeitszeiten. Umkleidezeit mag Arbeitszeit im Sinne des ArG sein. Ob sie entschädigt wird, steht auf einem anderen Blatt. Bis am 31. Juli 2019 wurde sie am USZ nicht entschädigt. Das erachtete das Bundesgericht nicht als unhaltbar.
Um die Konturen der Offenbarungspflicht im Vorstellungsgespräch bestimmen zu können, ist die Beweisverfügung zulässig, mit der das Arbeitsgericht die Strafverfahrensakten einsehen und eine Zeugin einvernehmen möchte.
Weil der Arbeitgeberin die spätere ordentliche vor der fristlosen Kündigung zur Kenntnis gelangt war, galt die frühere (fristlose) Kündigung als widerrufen.
Kündigung nach Arbeitsunfähigkeit wegen Mobbings missbräuchlich
Weil die Arbeitgeberin nach Mobbing am Arbeitsplatz ihrer Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachkam, war die Qualifikation der Kündigung kurz nach Ablauf der Sperrfrist als missbräuchlich nicht zu beanstanden.
Die Arbeitgeberhaftung der SBB AG ist ausschliesslich über das VG abzuwickeln. Eine zusätzliche vertragliche Haftung entfällt. Allenfalls ist eine deliktische Haftung zu prüfen.
Die Freistellung ist rechtlich zulässig und nicht per se persönlichkeitsverletzend. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass man sich nicht mehr von Arbeitskolleginnen und -kollegen verabschieden kann.