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Was muss man am Vorstellungsgespräch offenbaren?

Was muss man am Vorstellungsgespräch offenbaren?

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Was muss man am Vorstellungsgespräch offenbaren?

A. war für eine GmbH und eine AG tätig. Sie erfuhren nach eineinhalb Jahren von ihrer erstinstanzlichen Verurteilung. Bei ihrer ehemaligen Arbeitgeberin hatte sie betrogen und Urkunden gefälscht. A. hatte gegen ihre Verurteilung ein Rechtsmittel ergriffen. A. verklagte ihre Arbeitgeberinnen wegen ungerechtfertigter fristloser Kündigung. Um beurteilen zu können, ob A. das Strafverfahren am Vorstellungsgespräch hätte offenbaren müssen, verfügte das Arbeitsgericht: A. solle sämtliche Strafverfahrensakten einreichen und E. werde einvernommen. E. war Verwaltungsrätin der ehemaligen Arbeitgeberin und Privatklägerin im Strafverfahren (Sachverhalt).

Damit die Konturen der Informationspflicht von A. bestimmt werden können, seien die Strafverfahrensakten und die Zeugineinvernahme von E. relevante Tatsachen, erwog das Bundesgericht. Deshalb sei darüber Beweis zu führen. Das sei gerechtfertigt, weil A. die Straftaten gegen ihre ehemalige Arbeitgeberin begangen haben soll. A. habe zudem eine Führungsposition bei ihren Arbeitgeberinnen inne gehabt. Darüber hinaus habe A. das Zivilverfahren eingeleitet. Der Stand des strafrechtlichen Verfahrens ist für das zivilrechtliche nicht von...

iusNet AR-SVR 08.11.2022

 

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