Kündigung nach Arbeitsunfähigkeit wegen Mobbings missbräuchlich
Kündigung nach Arbeitsunfähigkeit wegen Mobbings missbräuchlich
Kündigung nach Arbeitsunfähigkeit wegen Mobbings missbräuchlich
B. war bei der A. AG angestellt. Der neue Vorgesetzte, F., diskriminierte ihn und machte ihm gegenüber rassistischte und bedrohliche Äusserungen. Nachdem B. versetzt wurde, arbeitete er nach einer Reorganisation wieder unter demselben Dach wie F., der ihn wieder schikanierte. Die A. AG unternahm nichts mehr. B. war dann merhmals arbeitsunfähig und ihm wurde nach Ablauf der Sperrfrist gekündigt. Die Vorinstanzen sprachen ihm eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung zu (Sachverhalt).
Zwar ist eine Kündigung bei Mobbing am Arbeitsplatz nicht per se missbräuchlich. Die Arbeitsunfähigkeit von B. war aber kausal auf das Mobbing zurückzuführen und die A. AG unternahm nichts, um den Arbeitsplatz so anzupassen, dass die Persönlichkeit von B. nicht verletzt wird. Sie kam ihrer Fürsorgepflicht nach. Daher war die Qualifikation der Kündigung kurz nach Ablauf der Sperrfrist als missbräuchlich nicht zu beanstanden (E. 4).
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