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Überspitzter Formalismus

Überspitzter Formalismus

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Überspitzter Formalismus

A. reichte ersinstanzlich eine Teilklage mit merhere Anträgen ein. Mit Teilentscheid entschied die Erstinstanz: "Die Anträge 2 und 3 ... werden abgewiesen, soweit sie zulässig sind." Dagegen reichte A. Berufung ein mit dem Antrag: "Die Anträge 2 und 3 der ... eingereichten Klage seien gutzuheissen." Das Appellationsgericht in Freiburg trat auf die Berufung nicht ein mit der Begründung, das Rechtsbegehren genüge den gesetzlichen Anforderungen nicht (Sachverhalt).

Das Bundesgericht bewertete den Entscheid als überspitzt formalistisch, weil aus der Berufung und dem erstinstanzlichen Entscheid klar und unmissverständlich hervorging, wer wem welchen Betrag bezahlen soll. Die Beschwerde wurde gutheissen, weil der vorinstanzliche Entscheid gegen Art. 29 BV verstiess, indem er die Berufung überspitzt formalistisch beurteilte (E. 3).

iusNet AR-SVR 08.11.2022

 

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