Kündigung nicht auf kritikwürdige Kommunikation zurückzuführen
Kündigung wegen längerer Arbeitsunfähigkeit ist nicht missbräuchlich, weil Vorkommnisse nicht den Schweregrad gehabt haben, um eine neunmonatige Arbeitsunfähigkeit zu bewirken.
Mitteilung der Kündigungsgründe eines Arztes an die Belegschaft
A. verhielt sich gegenüber der Pflegefachkraft D., seiner Ex-Freundin, und weiteren Arbeitskolleginnen sexuell belästigend und unangemessen, waren sachliche Gründe für die Beendigung des Dienstverhältnisses.
Staatsanwältin zu Recht nicht zur Wiederwahl ernannt
Das Verhalten einer Staatsanwältin wurde dahingehend bewertet, dass es das Betriebsklima gestört und zu einem Vertrauensverlust geführt hat. Dass sie deshalb nicht zur Wiederwahl ernannt wurde, war daher rechtens.
Der angestellte Anwalt verletzte seine Treuepflicht krass, indem er für Kundinnen seiner Arbeitgeberin eine von ihm kontrollierte Gesellschaft als Verwaltungsrätin einsetzte.
Eine GAV-Klausel ist wie ein Gesetz auszulegen, weshalb systematische Überlegungen orientiert an arbeitsrechtlichen Normen des OR nicht zu beanstanden sind.
Weil im Zeitpunkt der Einreichung des Schlichtungsgesuchs ein ausreichender Bezug zur Schweiz bestand, konnte sich ein Staat nicht auf die Immunität von der Gerichtsbarkeit berufen hinsichtlich der Forderungen des Koches seines Botschafters.
Schadenersatz und Genugtuung wegen sicherheitsmangelhafter Maschinen
Weil Schneidpressen den sicherheitstechnischen Anforderungen nicht einmal in Ansätzen genügt und Sicherheitsmängel aufgewiesen haben, haftet eine Arbeitgeberin für die eingetretenen Schäden nach einem Arbeitsunfall.