2 Arbeitstage Bedenkzeit für Aufhebungsvereinbarung sind genug
Da nicht ersichtlich war, weshalb die Bedenkzeit von 2 Arbeitstagen nicht ausgereicht haben respektive A. dadurch überrumpelt worden sein sollte und beide Seiten auf bestimmte Rechte verzichteten und Zugeständnisse machten, hielt die Aufhebungsvereinbarung vor Bundesrecht stand.
Polizisten haben im Gegensatz zu Aspiranten schutzwürdiges Interesse
Weil angestellte Polizistinnen und Polizisten von der einschlägigen Bestimmung betroffen sind, haben sie ein schutzwürdiges Interesse an einer Entscheidung über ihren diesbezüglichen Anspruch.
Verweigerung der Anerkennung als Sozialpartner bestätigt
Spitäler dürfen die Anerkennung von Vereinen als Sozialpartner verweigern, wenn diese nicht alle Voraussetzungen erfüllen, bspw. wenn sie sich illoyal verhalten.
Weil es der Gewerkschaft als professionelle Vertretung bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt möglich gewesen wäre, das richtige Rechtsmittel zu ergreifen, wurde eine Bescherde zurecht nicht in eine Berufung umgewandelt.
Arbeitsleistungsart "Kompensation mit Bereitschaft" ist echte Arbeit auf Abruf
Hat der Arbeitnehmer die Pflicht, einen Auftrag der Arbeitgeberin anzunehmen und nach Abruf innert 15 Minuten einsatzbereit zu sein, handelt es sich um echte Arbeit auf Abruf. Der ausserhalb des Betriebs geleistete Bereitschaftsdienst muss in einem solchen Arbeitsverhältnis entschädigt werden.
Nebenamtlicher Bundesrichter wirkte nicht einschüchternd
Es ist ein Zeichen von Reife, wenn Arbeitnehmende in Bereichen, die sie nicht beherrschen, das Recht in Anspruch nehmen, sich juristisch beraten zu lassen. Fehlen andere Gründe für die Kündigung, gilt sie somit als Rachekündigung.