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Rückerstattung wegen Unwirtschaftlichkeit (Urteil zur Publikation vorgesehen)

Rückerstattung wegen Unwirtschaftlichkeit (Urteil zur Publikation vorgesehen)

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Rückerstattung wegen Unwirtschaftlichkeit (Urteil zur Publikation vorgesehen)

Die Screening-Methode gestaltet den "ersten Schritt" der Wirtschaftlichkeitskontrolle und besteht in einer zweistufigen Regressionsanalyse, mit der der Fallkostenindex der geprüften Praxis vorläufig bestimmt wird (E. 5.4). Als "zweiter Schritt" der Wirtschaftlichkeitskontrolle folgt die Einzelfallprüfung. Der Leistungserbringer ist zur Mitwirkung verpflichtet. Soweit Praxisbesonderheiten nicht augenscheinlich sind und die Krankenversicherer die Verhältnisse von sich aus abklären, muss er glaubhaft machen, unter welchen Gesichtspunkten eine Einzelfallbetrachtung angezeigt ist und inwiefern die im Rahmen des Screenings erkannte Kostenauffälligkeit auf Praxisbesonderheiten zurückzuführen ist (E. 5.5).

Der Hergang des bisherigen Verfahrens zeigte, dass die Einzelfallprüfung in den schiedsgerichtlichen Prozess

verlagert wurde, der dafür aber nicht geeignet ist (6.4). Eine Rückerstattungsklage muss auf den Ergebnissen der Einzelfallanalyse beruhen. Sie setzt voraus, dass der im Screening als kostenauffällig erkannte Leistungserbringer Praxisbesonderheiten benannt und substantiiert resp. andere Einwendungen erhoben hat, der Verband der Versicherer die nötigen Abklärungen...

iusNet AR-SVR 27.01.2025

 

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