Ergänzungsleistungen: Anrechnung des vorehelichen Vermögensverzichts des verstorbenen Ehegatten (Urteil zur Publikation vorgesehen)
Ergänzungsleistungen: Anrechnung des vorehelichen Vermögensverzichts des verstorbenen Ehegatten (Urteil zur Publikation vorgesehen)
Ergänzungsleistungen: Anrechnung des vorehelichen Vermögensverzichts des verstorbenen Ehegatten (Urteil zur Publikation vorgesehen)
Letztinstanzlich streitig und vom Bundesgericht zu prüfen war, ob die Vorinstanz Bundesrecht verletzte, indem sie den durch die Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Beschwerdegegnerin bei der Berechnung des EL-Anspruchs für das Jahr 2020 angerechneten Vermögensverzicht in der Höhe von CHF 116’000.– als zu Unrecht erfolgt qualifizierte und die Sache zur Neuberechnung des Anspruchs an die Beschwerdeführerin zurückwies. Unbestritten war, dass der angerechnete Vermögensverzicht auf einer unbelegten Vermögensabnahme des inzwischen verstorbenen Ehemannes aus der Zeit vor der am 3. Oktober 2016 erfolgten Eheschliessung basierte. Umstritten war demgegenüber, ob der Beschwerdegegnerin nach dem Tod ihres Ehemannes Vermögen angerechnet werden kann, auf das dieser vor der Heirat mit ihr verzichtet hatte.
Die Vorinstanz verwies auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Anrechnung des während der Ehe vom verstorbenen Ehegatten vorgenommenen Vermögensverzichts und zeigte die Argumente für und gegen die Anrechnung eines bereits vor der Eheschliessung mit der leistungsansprechenden Person erfolgten Vermögensverzichts auf. Nach einer...
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