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Heimbegriff in der IV

Heimbegriff in der IV

Rechtsprechung
Invalidenversicherung

Heimbegriff in der IV

Unbestritten war, dass die Beschwerdeführerin Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung für mindestens leichte Hilflosigkeit hat. Nicht umstritten war auch, dass die Beschwerdeführerin aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen grundsätzlich auf lebenspraktische Begleitung angewiesen ist. Strittig war, ob die Beschwerdeführerin ausserhalb eines Heimes lebt. Die Bejahung dieser Frage hätte einerseits zur Folge, dass die lebenspraktische Begleitung bei der Bemessung der Hilflosigkeit zu berücksichtigen wäre und die Beschwerdeführerin somit Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung für eine mittelschwere Hilflosigkeit hätte. Andererseits würde sich die Höhe der monatlichen Hilflosenentschädigung nach den ordentlichen Ansätzen richten und nicht nach den um 75 % gekürzten Ansätzen (E. 4).

Nach der Gerichts- und Verwaltungspraxis wird unter einem Heim meist eine unter der Verantwortung einer Trägerschaft stehende Wohngemeinschaft mit Leitung und allenfalls angestelltem Personal verstanden. Erforderlich ist, dass den Bewohnern nicht nur Wohnraum zur Miete zur Verfügung gestellt wird, sondern dass sie gegen Entgelt auch von einem weitergehenden Leistungsangebot wie...

iusNet AR-SVR 25.02.2025

 

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