Verschwiegene Auslandaufenthalte beim Bezug von Krankentaggeldern
Verschwiegene Auslandaufenthalte beim Bezug von Krankentaggeldern
Verschwiegene Auslandaufenthalte beim Bezug von Krankentaggeldern
Die Beschwerdeführerin gelangte mit Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht. Gegenstand des Verfahrens war einerseits eine durch die Vorinstanz abgewiesene Forderung der Beschwerdeführerin gegen die Versicherung (Beschwerdegegnerin) auf Auszahlung von Krankentaggeldern im Umfang von CHF 82’280.61 nebst Zins, andererseits eine vorinstanzlich gutgeheissene Widerklage der Versicherung auf Rückerstattung von bereits erbrachten Leistungen im Umfang von CHF 39’524.95.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Der Beschwerdeführerin wurde zum Verhängnis, dass sie der Versicherung mehrfach Auslandaufenthalte verschwiegen hatte, obschon die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Beschwerdegegnerin vorsahen, dass eine erkrankte versicherte Person während der Zeit eines Auslandaufenthaltes über keinen Anspruch auf Leistungen verfügt, sofern sie nicht vorgängig die ausdrückliche Zustimmung der Versicherung eingeholt hat. Die Vorinstanz betrachte die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer betrügerischen Begründung des Versicherungsanspruchs nach Art. 40 VVG als erfüllt, was das Bundesgericht nicht beanstandete. Daher habe der von der Beschwerdegegnerin erklärte...
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