iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > IusMail > Kennenlern Ausgabe

KENNENLERN-AUSGABE

KENNENLERN-AUSGABE

KENNENLERN-AUSGABE

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen diese kostenfreie Kennenlern-Ausgabe von iusMail ARBEITSRECHT UND SOZIALVERSICHERUNGSRECHT zuzusenden. Sie finden darin eine Auswahl von Beiträgen, wie sie iusMail und iusNet ARBEITSRECHT UND SOZIALVERSICHERUNGSRECHT (AR-SVR) bieten.

Der monatliche Newsletter iusMail und die dazugehörige Online-Datenbank iusNet liefern Ihnen einen raschen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung im Schnittstellenbereich von Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.

Die Inhalte gliedern sich in die Rubriken

  • Rechtsprechung: deutschsprachige Zusammenfassungen ausgewählter Gerichtsentscheide;
  • Gesetzgebung: Informationen zu aktuellen Entwicklungen der Rechtsetzung;
  • Kommentierung: Experten aus den Bereichen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht analysieren und kommentieren Urteile und Rechtsetzungsentwicklungen;
  • Arbeitshilfen: praxisorientierte Arbeitshilfen zum Download.

Die Beiträge der Rubriken Rechtsprechung und Gesetzgebung verfassen die Redaktoren, Dr. iur. Philipp Egli und lic. iur. Sara Licci, beide vom Zentrum für Sozialrecht der ZHAW School of Management and Law.

Das Abonnement iusMail/iusNet beinhaltet den monatlichen Newsletter und den Zugang zur Online-Datenbank. Die Online-Datenbank enthält nebst sämtlichen Texten aus iusMail AR-SVR zahlreiche weitere Beiträge aus den genannten Rubriken.

Die erste Ausgabe von iusMail AR-SVR erscheint Ende Oktober 2017. Ihr persönliches Abonnement können Sie hier bestellen.

Freundliche Grüsse
Schulthess Juristische Medien AG

 
 

Unangekündigte Überwachung des Instant-Messengers (Case Bărbulescu vs. Romania [Application no. 61496/08])

Arbeitsrecht

Internationales Arbeitsrecht

Internationales Arbeitsrecht
Unangekündigte Überwachung des Instant-Messengers (Case Bărbulescu vs. Romania [Application no. 61496/08])
Die Überprüfung des Real-Time-Messengers, ohne dass der Arbeitnehmer das Ausmass der Kontrolle abschätzen konnte, stellte die Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz dar (Art. 8 EMRK). In den Mitteilungen waren auch private Inhalte zu lesen.

Abredeversicherung bei Arbeitslosigkeit - Informations- und Prüfpflicht der Versicherungsorgane (8C_108/2017, zur Publikation bestimmt)

Sozialversicherungsrecht

Unfallversicherung

Unfallversicherung
Abredeversicherung bei Arbeitslosigkeit - Informations- und Prüfpflicht der Versicherungsorgane (8C_108/2017, zur Publikation bestimmt)
Der Unfallversicherer muss zeitnah nach der ersten Zahlung der Abredeversicherungsprämie prüfen, ob ein Versicherungsschutz besteht. Dabei darf er sich nicht auf die Angaben der betroffenen Person verlassen. Versäumnisse können gemäss den Grundsätzen des öffentlich-rechtlichen Vertrauensschutzes zu einer Versicherungsunterstellung führen.

Gratifikation oder Lohn? (4A_714/2016 )

Arbeitsrecht

Privates Individualarbeitsrecht

Privates Individualarbeitsrecht
Gratifikation oder Lohn? (4A_714/2016 )
Mangels gesetzlicher Regelung ist ein Bonus entweder der freiwilligen Gratifikation oder dem Lohn zuzuordnen. Aus dieser Zuteilung leitet sich auch die Antwort ab, ob im Falle der Auflösung des Arbeitsverhältnisses ein Pro-rata-Anspruch besteht. Massgebend sind neben der ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien auch künftige stillschweigende Abreden durch konkludentes Verhalten. Der im Arbeitsvertrag und bei der jährlichen Auszahlung festgehaltene Freiwilligkeitsvorbehalt wird nur relativiert, wenn der Bonus zu einem mittleren oder höheren Lohn nicht mehr bloss akzessorischen Charakter hat. Letzteres gilt nicht bei sehr hohen Löhnen.

Grundsätze zur Kinderrente (9C_292/2017, zur Publikation bestimmt)

Sozialversicherungsrecht

Invalidenversicherung

Invalidenversicherung
Grundsätze zur Kinderrente (9C_292/2017, zur Publikation bestimmt)
Die IV-Kinderrente ist bei Erst- und Zweitausbildung auszurichten (weiter Ausbildungsbegriff) und nicht von einer zivilrechtlichen Unterhaltspflicht abhängig. Eine direkte Auszahlung an das mündige Kind ist unter den Voraussetzungen von Art. 71ter Abs. 3 AHVV möglich.

Zutrittsrechte von Gewerkschaftsangehörigen (2C_499/2015)

Arbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht

Öffentliches Personalrecht

Öffentliches Personalrecht
Zutrittsrechte von Gewerkschaftsangehörigen (2C_499/2015)
Der Beschluss des Tessiner Staatsrats, welcher den Zutritt für Gewerkschaftsvertreter zu Gebäuden der öffentlichen Verwaltung beschränkt, wird aufgehoben. Das grundsätzliche Zutrittsverbot ist mit Art. 28 BV nicht vereinbar. Die vorgesehenen Einschränkungen des Zutritts sind zu restriktiv.

Verwertbarkeit von Observationsergebnissen - "St. Galler Praxis" (8C_69/2017)

Sozialversicherungsrecht

Invalidenversicherung

Invalidenversicherung
Verwertbarkeit von Observationsergebnissen - "St. Galler Praxis" (8C_69/2017)
Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung (9C_806/2016 vom 14. Juli 2017), wonach die Verwertbarkeit von Observationsergebnissen im Einzelfall zu prüfen ist. Die abweichende St. Galler Praxis ist nicht bundesrechtskonform.

Fristlose Kündigung nach unbezahltem Urlaub (4A_35/2017)

Arbeitsrecht

Privates Individualarbeitsrecht

Privates Individualarbeitsrecht
Fristlose Kündigung nach unbezahltem Urlaub (4A_35/2017)
Eine Lehrerin war ab dem dritten Tag ihrer Festanstellung während dreier Monate schwangerschaftsbedingt vollumfänglich arbeitsunfähig. Sie bezog im Nachgang an den Mutterschaftsurlaub unbezahlten Urlaub. Zu dessen Beginn wurde ihr ordentlich gekündigt. Den Sitzungen für die Arbeitsgestaltung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses blieb sie fern, worauf ihr fristlos gekündigt wurde. Die Arbeitspflicht ist auch nach unbezahltem Urlaub und während ordentlicher Kündigungsfrist gegeben. Die fristlose Kündigung war vorliegend zulässig und kann deshalb nicht im Sinne von Art. 10 Abs. 1 GlG diskriminierend sein.

Leistungsverweigerung infolge absichtlich falscher Lohnangabe in Unfallmeldung (8C_68/2017)

Sozialversicherungsrecht

Unfallversicherung

Unfallversicherung

Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Leistungsverweigerung infolge absichtlich falscher Lohnangabe in Unfallmeldung (8C_68/2017)
Das Bundesgericht erläutert in diesem Entscheid die Grundsätze zur Leistungsverweigerung und -rückforderung gestützt auf eine absichtliche Falschangabe in der Unfallmeldung (Art. 46 Abs. 2 UVG; vgl. auch Art. 25 Abs. 1 ATSG).

Reorganisation bei der Bahn (A-142/2017)

Arbeitsrecht

Öffentliches Personalrecht

Öffentliches Personalrecht

Kollektives Arbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht
Reorganisation bei der Bahn (A-142/2017)
Wegen umfangreicher Stellenstreichungen innerhalb der SBB wurde der Mitarbeiterin die Möglichkeit geboten, sich in der neu gegründeten Einheit in derselben Region zu bewerben. Die Arbeitnehmerin bewarb sich, machte gleichzeitig aber geltend, sie könne das Bewerbungsverfahren aufgrund früherer Vorfälle nicht mit ihrem bisherigen Chef durchführen. Die ihr aufgrund dieser Umstände gebotene Möglichkeit zur Bewerbung in einer anderen Region nahm die Arbeitnehmerin nicht wahr. Darüber hinaus stellen die Schreiben der SBB keine anfechtbaren Verfügungen dar.

Grenzgänger und Taggeldanspruch in der ALV (8C_186/2017)

Sozialversicherungsrecht

Arbeitslosenversicherung

Arbeitslosenversicherung
Grenzgänger und Taggeldanspruch in der ALV (8C_186/2017)
Übersicht über die Rechtsprechung zum Taggeldanspruch von echten und unechten Grenzgängern nach dem AVIG und dem FZA: Eine vollarbeitslose Person erhält die Leistungen nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates, kann sich aber – optional – der Arbeitsvermittlung am Erwerbsort zur Verfügung stellen (Art. 65 VO 883/2004). Unerheblich ist, ob es sich um einen echten Grenzgänger (Tages- und Wochenendpendler) oder um einen unechten Grenzgänger handelt.

Der Bundesrat beantragt Ablehnung der Konzernverantwortungsinitiative

Arbeitsrecht

Internationales Arbeitsrecht

Internationales Arbeitsrecht
Bund
Der Bundesrat beantragt Ablehnung der Konzernverantwortungsinitiative
Der Bundesrat hat am 15. September 2017 eine Botschaft erlassen, mit der er die Ablehnung der Konzernverantwortungsinitiative verlangt. Vor allem in Haftungsfragen geht ihm die Initiative zu weit. Die bereits geltenden Instrumente, mit denen die Schweizer Wirtschaft zur Respektierung von Menschenrechts- und Umweltstandards angehalten wird, werden den Anliegen der Initianten bereits gerecht.

Motion: Wahlfranchisen in der Krankenversicherung (15.4222)

Sozialversicherungsrecht

Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Bund
Motion: Wahlfranchisen in der Krankenversicherung (15.4222)
Die heutigen Wahlfranchisen sollen beibehalten werden. Der Vorstoss richtet sich gegen Pläne des Bundesrates, die Anzahl Wahlfranchisen zu vermindern und die maximalen Prämienrabatte für Wahlfranchisen zu kürzen.

Haftung für krankmachende Arbeitsbedingungen

Arbeitsrecht

Öffentliches Personalrecht

Öffentliches Personalrecht
Bund
Haftung für krankmachende Arbeitsbedingungen
Es gibt wenig Urteile zur Haftung für krankmachende Arbeitsbedingungen. Umso bedeutsamer sind aus Sicht der psychischen Gesundheitsprävention einige Erwägungen in diesem Urteil. Der Entscheid irritiert jedoch, weil der Eindruck entsteht, Haftung spiele effektiv erst bei der Verletzung einer erhöhten Fürsorgepflicht eine Rolle. Eine kritische Würdigung des Entscheids ist daher angezeigt.

Überwachung von Arbeitnehmenden und Versicherten - transparente Regeln statt Ad-hoc-Observationen

Arbeitsrecht
Sozialversicherungsrecht

Privates Individualarbeitsrecht

Privates Individualarbeitsrecht

Öffentliches Personalrecht

Öffentliches Personalrecht

Internationales Arbeitsrecht

Internationales Arbeitsrecht

Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Invalidenversicherung

Invalidenversicherung

Unfallversicherung

Unfallversicherung

Internationales Sozialversicherungsrecht

Internationales Sozialversicherungsrecht
International
Bund
Überwachung von Arbeitnehmenden und Versicherten - transparente Regeln statt Ad-hoc-Observationen
Die Überwachung von Arbeitnehmenden und die Observation von Versicherten sind unabhängig von der Schwere der im Raum stehenden Vorwürfe grundsätzlich unzulässig, wenn sie ohne klare Grundlage in der Rechtsordnung ad hoc erfolgen. Dieser Grundsatz stärkt die Transparenz und Voraussehbarkeit der Datenbearbeitung und setzt einer Verwertung illegal erhobener Beweise enge Grenzen. Die jüngste Bundesgerichtspraxis nimmt diesen Grundsatz auf, schwächt ihn aber über die "Hintertür des Einzelfalls" allzu stark ab, worunter Grundanliegen des Rechts und des Datenschutzes leiden.