Die Betreiberin eines Hotels und Restaurants nutzte die Zeit der behördlichen Schliessung ihres Betriebes während der Covid-19-Pandemie für Renovationsarbeiten. Trotzdem wollte sie Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Ihre Begründung, sie hätte sich wegen der Schliessung zur Renovation entschieden und diese Zeit entsprechend nutzen wollen, wurde nicht anerkannt.