Am 15. Februar 2023 hat der Bundesrat die Änderungsvorlage für das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) verabschiedet. Darin wurde eine neue Bestimmung aufgenommen, die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner, welche Kurzarbeitsentschädigung erhalten, ermöglicht die Ausbildung und Betreuung der Lernenden in den Unternehmen fortzusetzen.