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Kollektives Arbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht

Unterstellung eines Walliser Unternehmens zur Gewinnung, Verarbeitung und Vermarktung von Schotter sowie der Herstellung und dem Transport von Fertigbeton unter den GAV «CPPV»

Rechtsprechung
Kollektives Arbeitsrecht
Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob die A. SA – ein Unternehmens mit Sitz im Wallis, das im Bereich der Gewinnung, Verarbeitung und Vermarktung von Schotter sowie der Herstellung und dem Transport von Fertigbeton tätig ist – dem Gesamtarbeitsvertrag vom 11. Mai 2012 zur Festlegung der Mindestanforderungen für Arbeitnehmer des Bauhauptgewerbes und des Plattenlegergewerbes des Kantons Wallis in Bezug auf die berufliche Vorsorge, Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsleistungen (CPPV) unterstellt ist. Zugleich prüfte es die Rechtsmässigkeit einer diesem Unternehmen von der zuständigen Paritätischen Kommission gestützt auf den besagten GAV auferlegten Konventionalstrafe im Umfang von Fr. 50'000.–.
iusnet AR-SVR 25.03.2025

Auslegung von aArt. 3 Abs. 3 und von Art. 24 des GAV Personalverleih

Rechtsprechung
Kollektives Arbeitsrecht
Das Bundesgericht hatte in diesem Urteil die Gelegenheit, seine neuere Rechtsprechung zur Auslegung von Art. 3 Abs. 3 Unterabsatz 2 des GAV Personalverleih zu bestätigen. Zudem klärte es eine weitere Auslegungsfrage. Es ging dabei um Art. 24 des GAV Personalverleih betreffend Lohnzuschläge und die Frage, ob sich dessen Absatz 2 auf alle Arten von Lohnzuschlägen beziehe oder nur auf diejenigen, die in Absatz 1 umschrieben seien.
iusnet AR-SVR 25.03.2025

Sicherheitsprämien – Lohn oder Gratifikation?

Rechtsprechung
Kollektives Arbeitsrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die monatliche Sicherheitsprämie eines LKW-Fahrers, die von der Bewertung des Arbeitgebers abhängt, als Gratifikation und nicht als Bestandteil des Lohns zu qualifizieren sei. Dies hat Auswirkungen auf die Berechnung des Mindestlohns gemäss dem anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag und den entsprechenden Günstigkeitsvergleich nach Art. 357 Abs. 2 OR.
iusnet AR-SVR 25.03.2025

Geltung von Mindestlöhnen gemäss GAV Personalverleih in der Nahrungsmittelindustrie

Rechtsprechung
Kollektives Arbeitsrecht
Strittig war im vorliegenden Fall vor Bundesgericht die Forderung eines Arbeitnehmers, der in den Jahren 2019 bis 2021 von seinem Arbeitgeber im Rahmen eines Personalverleihs an einen Dritten verliehen wurde. Die Forderung belief sich auf die Differenz zwischen dem Lohn, den der Arbeitnehmer im Rahmen des besagten Auftrags für den Dritten erhalten hatte, und dem Mindestlohn, den der damals geltende GAV für den Personalverleih (GAV Personalverleih) nach Ansicht des Arbeitnehmers vorgeschrieben hätte.
iusnet AR-SVR 25.02.2025

Beweis von Überstunden im Geltungsbereich des L-GAV

Rechtsprechung
Kollektives Arbeitsrecht
Der Beschwerdeführer (Arbeitnehmer) forderte eine Entschädigung in Zusammenhang mit Überstunden, Ruhetagen und Feiertagen in der Höhe von insgesamt CHF 21’852.50. Nachdem das erstinstanzliche Gericht und die Vorinstanz die Klage abgewiesen hatten, soweit darauf einzutreten war, gelangte der Arbeitnehmer mit Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht. Er machte unter anderem geltend, die Vorinstanz habe durch ihre Auslegung von Art. 21 Abs. 4 des anwendbaren Landes-Gesamtarbeitsvertrags des Gastgewerbes gegen Bundesrecht verstossen, indem sie die nach Ansicht des Beschwerdeführers in dieser Bestimmung verankerte Umkehr der Beweislast zugunsten des Arbeitnehmers unberücksichtigt gelassen habe.
iusnet AR-SVR 25.02.2025

KOAMI: Gesundheit am Arbeitsplatz

Veranstaltungen
Freitag, 8. Dezember 2023 - 9:15 bis 17:15
ReferentProf. K. Pärli; PD Dr. H. Dressel; Dr. V. Berset Bircher; C. Müller; Prof. T. Geiser; D. Lützelschwab; Dr. L. Cirigliano; T. Wälti; L. Obimo; C. Michel; M. Kaiser; A. Gerasimou; Dr. N. Jacobshagen Die Bedeutung eines gesunden Arbeitsumfelds für die Produktivität einerseits und die Vermeidung von krankheits- und unfallbedingter Arbeitsunfälle oder sogar Invalidität andererseits ist allgemein und seit längerer Zeit anerkannt. Im Rahmen der Forschungsstelle KOAMI für Kollektives Arbeitsrecht und Mitwirkung führen wir am 8. Dezember 2023 eine erste ganztägige Veranstaltung mit Referaten und Workshops zu «Gesundheit am Arbeitsplatz - Neue Herausforderungen und Bedeutung der inner- und überbetrieblichen Sozialpartnerschaft» durch.

Das jährliche Mitarbeitergespräch agil transformiert

Veranstaltungen
Freitag, 23. Juni 2023 - 9:00 bis 17:00
Referent: Armin Trost Immer mehr Unternehmen zweifeln an der Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit des jährlichen Mitarbeitergesprächs. Die jährliche Vereinbarung individueller Ziele und die Beurteilung von Mitarbeitenden durch direkte Vorgesetzte oder das einmalige strukturierte Feedback erscheinen heutzutage als zu langsam, zu arbeitsteilig, zu wenig team- oder kundenorientiert oder gar als zu bürokratisch. Vor diesem Hintergrund stellt sich zunehmend die Frage, was alternative Führungsinstrumente sein können, die besser in die heutige Arbeitswelt passen. In diesem Seminar werden alternative Ansätze präsentiert und gemeinsam reflektiert. Anders als das klassische, jährliche Mitarbeitergespräch handelt es sich hierbei meist um Instrumente, die in Teams angewandt werden, den Kunden in den Mittelpunkt rücken, eigenverantwortlich und in kürzeren Zyklen genutzt werden. Bekannte Beispiele sind Peer-Feedbacks, Zielvereinbarungen in Teams, Feedback-Apps, häufige Check-ins und eigenverantwortliche Reflexion von Leistung in Gruppen. Teilnehmer: Geschäftsführer, Leiter Finanzen, Personalleiter und Verantwortliche für Personalentwicklung – unabhängig von der Unternehmensgrösse und Branchenzugehörigkeit.

Paritätische Kommission der Reinigungsbranche büsst eine Arbeitgeberin

Rechtsprechung
Kollektives Arbeitsrecht
Eine paritätische Kommission der Reinigungsbranche büsste die Beschwerdeführerin wegen eines Verstosses gegen den GAV, die bei der Durchsetzung die fehlende Zuständigkeit monierte.
iusnet AR-SVR 10.05.2023

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