Staatsanwältin zu Recht nicht zur Wiederwahl ernannt
Staatsanwältin zu Recht nicht zur Wiederwahl ernannt
Staatsanwältin zu Recht nicht zur Wiederwahl ernannt
Das Verhalten einer Staatsanwältin wurde dahingehend bewertet, dass es das Betriebsklima gestört und zu einem Vertrauensverlust geführt hat. Dass sie deshalb nicht zur Wiederwahl ernannt wurde, war daher rechtens. Insbesondere waren die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt, weil gemäss Art. 328b OR die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung vermutet werden darf, soweit sie die Eignung der Arbeitnehmerin für das Arbeitsverhältnis betreffen, wovon bei den Dokumenten im Personaldossier auszugehen war (E. 4.2.4.1). Ausserdem hatten die vorbehaltlosen Wiederwahlen von 2013 und 2017 nicht zu einer Verjährung der zur Last gelegten Vorfälle geführt (E. 4.2.5.1).
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