iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Arbeitsrecht > Rechtsprechung > Bund > Privates Individualarbeitsrecht > Ausnahmeregelung Bei Liquiditätskrise

Ausnahmeregelung bei Liquiditätskrise

Ausnahmeregelung bei Liquiditätskrise

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Ausnahmeregelung bei Liquiditätskrise

Das Kantonsgericht entschied ohne Willkür, dass der Hauptarbeitsvertrag einen Lohn von 200'000 Franken pro Jahr als allgemeine Regel für die gesamte Vertragsdauer vorsah und dass der Anhang eine vorübergehende Ausnahmeregelung enthielt, die durch die Liquiditätskrise der Arbeitgeberin gerechtfertigterweise angerufen worden war, weshalb der Lohn der Arbeitnehmerin währenddessen 120'000 Franken betrug (Erw. 4.1).

iusNet AR-SVR 25.08.2022

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.