Die Bestimmungen Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), werden mit der vorliegenden Botschaft zur Aktienrechtsrevision in die entsprechenden Bundesgesetze überführt. Für die Vertretung beider Geschlechter im obersten Kader grosser börsenkotierter Gesellschaften werden Richtwerte eingeführt.