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Revision der Erwerbsersatzordnung (Mutterschaftsversicherung)

Revision der Erwerbsersatzordnung (Mutterschaftsversicherung)

Gesetzgebung
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung

Revision der Erwerbsersatzordnung (Mutterschaftsversicherung)

Die Revision der 2005 eingeführten Mutterschaftsversicherung ist politisch immer wieder auf der Traktandenliste. Erinnert sei an (bislang erfolglose) Vorstösse, einen Vaterschaftsurlaub oder eine Elternzeit bzw. einen Elternurlaub einzuführen.

Zwei Vorstösse sind beim Parlament positiv aufgenommen werden. Es geht dabei nicht um eine grundlegende Umgestaltung der Mutterschaftsversicherung, sondern um Spezialfälle, die im Einzelfall zu stossenden Leistungslücken führen können: Einerseits soll bei einem Todesfall der Mutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt der Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen vollumfänglich dem Vater gewährt werden (15.434). Andererseits wurde der Bundesrat beauftragt, Rahmen der Erwerbsersatzordnung eine Bestimmung vorzuschlagen, die für Fälle, in denen ein Neugeborenes über drei Wochen im Spital verbleiben muss, eine länger dauernde Mutterschaftsentschädigung vorsieht (16.3631).

iusNet AR-SVR 25.09.2017

 

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