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Parlamentarische Initiative: Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle (16.414)

Parlamentarische Initiative: Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle (16.414)

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Parlamentarische Initiative: Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle (16.414)

Das Arbeitsgesetz soll teilflexibilisiert werden, ohne die Arbeitszeiten zu erhöhen oder die Schutzbedürfnisse in der industriellen und gewerblichen Produktion zu tangieren. Im Dienstleistungssektor tätige leitende Angestellte und Spezialisten in ähnlicher autonomer Position sind von Art. 9-17a, 17b Absatz 1, 18-20, 21 und 36 auszunehmen, sofern sie dem zustimmen. Zudem soll dem Bundesrat die Möglichkeit offenstehen, auf Verordnungsweg gewisse Wirtschaftszweige, Betriebsgruppen oder Arbeitnehmende von der Einhaltung der Höchstarbeitszeit zu befreien. Vorausgesetzt ist, dass die Betroffenen einem Jahresarbeitszeitmodell unterstehen und im Jahresdurchschnitt die in Art. 9 Abs. 1 lit. a ArG festgehaltenen 45 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Zudem sind gewisse Lockerungen in Bezug auf die Ruhezeiten für erwachsene Arbeitnehmer, auch beim Pikettdienst, vorgesehen. Aus Sicht des Initianten passen die auf die Industrie ausgerichteten starren Bestimmungen des ArG nicht mehr zur heutigen Dienstleistungsgesellschaft. Zudem verhindern sie die aus unterschiedlichen Gründen durch Arbeitnehmende frei gewählten Arbeitsformen. Er befürchtet eine darauf begründete weitere Auslagerung von...

iusNet AR-SVR 25.09.2017

 

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