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Mindestzahl bei den Kontrollen der flankierenden Massnahmen erhöht

Mindestzahl bei den Kontrollen der flankierenden Massnahmen erhöht

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Mindestzahl bei den Kontrollen der flankierenden Massnahmen erhöht

Der Bundesrat hat gemäss Medienmitteilung vom 23. August 2017 eine Änderung der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV) beschlossen. Die jährliche Mindestzahl der Kontrollen im Rahmen der Flankierenden Massnahmen zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA; SR 0.142.112.681) auf Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen wird von 27‘000 auf 35‘000 erhöht. Die aktuell vorgegebene Mindestzahl wird in der Realität bereits übertroffen. Mit der Änderung wird auch die seit 2010 gestiegene Anzahl meldepflichtiger Kurzaufenthalter und Grenzgänger berücksichtigt. Die Änderung der Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

iusNet AR-SVR 25.09.2017

 

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