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Zivilprozessordnung ZPO: Verbesserungen beim Prozesskostenrecht

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Zivilprozessordnung ZPO: Verbesserungen beim Prozesskostenrecht

Der Bundesrat will mit punktuellen Anpassungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung insbesondere Privaten und Unternehmen den Zugang zum Gericht erleichtern und damit die Rechtsdurchsetzung weiter verbessern. Er hat am 26. Februar 2020 die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und die Botschaft zu Handen des Parlaments verabschiedet.
iusNet AR-SVR 27.02.2020