In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht die Frage beantwortet, ob bei getrennt lebenden Eltern die Unterstützungspflicht des Berechtigten der Hauptrente vorgängig durch ein Zivilgericht oder die Vormundschaftsbehörde fest gelegt werden muss, damit dieser Anspruch auf Auszahlung der Kinderrente hat.