Polizisten haben im Gegensatz zu Aspiranten schutzwürdiges Interesse
Polizisten haben im Gegensatz zu Aspiranten schutzwürdiges Interesse
Polizisten haben im Gegensatz zu Aspiranten schutzwürdiges Interesse
Das Polizeigesetz des Kantons Genf regelt u.a. die Entschädigung für die Krankenversicherungsprämien. Mehrere Polizei-Aspirantinnen und -Aspiranten wollten eine Entscheidung erzwingen. Ihnen fehlte jedoch ein schutzwürdiges Interesse. Als sie als Polizistinnen und Polizisten angestellt wurden, erneuerten sie ihren Antrag auf eine Entscheidung bzgl. der Übernahme der Krankenversicherungsprämien (Sachverhalt).
Das Bundesgericht erwog, dass die Beschwerdeführenden mittlerweile direkt vom Gesetzestext erfasst werden und von der einschlägigen Bestimmung betroffen sind, weshalb sie nun ein schutzwürdiges Interesse daran hätten, eine Entscheidung bzgl. der Übernahme der Krankenversicherungsprämien zu erhalten (E. 4).
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