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Privates Individualarbeitsrecht

Privates Individualarbeitsrecht

Vogel-Strauss-Justiz?

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Kommentierung Urteil des Bundesgerichts 4A_293/2019 vom 22. Oktober 2019

Ein Unternehmen foutierte sich jahrelang um die Gesundheit seiner Mitarbeitenden. Die Kündigung des in der Folge erkrankten Arbeitnehmers ist aber nur dann missbräuchlich, wenn er den Beweis erbringt, dass seine Arbeitgeberin wusste, dass die Krankheit durch ihre Fürsorgepflichtverletzung hervorgerufen wurde. Wie kommt es zu einem solch eigenartigen Entscheid?
Sabine Steiger-Sackmann
iusNet AR-SVR 13.12.2019

Zur Beendigung von Kettenarbeitsverträgen

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Auch wenn ein Kündigungsschreiben an einem Formmangel leidet, lässt sich daraus der Parteiwille zum Zeitpunkt der Beendigung eines ursprünglich als Aneinanderreihung von befristeten Verträgen ausgestalteten Arbeitsverhältnisses ableiten.
iusNet AR-SVR 25.11.2019

Massgeblichkeit der Kausalität zwischen Fürsorgepflichtverletzung und Krankheit

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Eine Kündigung wegen einer die Arbeit beeinträchtigenden Krankheit ist nur missbräuchlich, wenn die Krankheit auf eine Missachtung der Fürsorgepflicht nach Art. 328 OR zurückzuführen ist. Im vorliegenden Fall wäre die Kündigung nur missbräuchlich, wenn die Beschwerdegegnerin bei Mitteilung ihrer Kündigungsabsicht gewusst hätte, dass die Krankheit des Beschwerdeführers durch eine von ihr erwirkte Überforderung verursacht worden sei. Die Behauptung, die Arbeitgeberin müsse für das Vorliegen der Missbräuchlichkeit nicht um die "Kausalität zwischen Fürsorgepflichtverletzung und Krankheit" wissen, ist falsch.
iusNet AR-SVR 25.11.2019

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