iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Privates Individualarbeitsrecht

Privates Individualarbeitsrecht

Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung wird in Kraft treten

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Privates Individualarbeitsrecht
Der Bezug von bezahltem Kurzurlaub für die Betreuung von Familienmitgliedern oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners wird ab Inkrafttreten der Gesetzesänderungen möglich sein
iusNet AR-SVR 24.04.2020

Arbeit auf Abruf und Höchstarbeitszeiten gemäss Chauffeurverordnung

Rechtsprechung
Arbeitsschutzrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Die Obergrenze der Arbeitszeit ergab sich, obwohl im Arbeitsvertrag des Chauffeurs auf Abruf ein Zeitrahmen festgelegten war, aus Art. 6 Abs. 1 der Chauffeurverordnung. Diese sieht vor, dass die wöchentliche Arbeitszeit in einem Zeitraum von 26 Wochen einen Wochendurchschnitt von 48 Stunden nicht überschreiten darf. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf 60 Stunden nicht überschreiten. Das Bundesgericht prüfte überdies, ob die entsprechende Vertragsklausel dahingehend auszulegen war, dass die innerhalb des Rahmens geleistete Mehrarbeit als Überstundenarbeit zu entschädigen war.
iusNet AR-SVR 21.04.2020

Lohnzahlungspflicht während der Coronapandemie

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Die rigorosen Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung der Coronapandemie führen unvermeidlich zu Leistungsstörungen des Arbeitsvertrages in verschiedenen Branchen. Entscheidend für die Fortzahlung der Löhne ist jeweils, ob das Ereignis, das die Arbeitsverhinderung verursacht, in die Risikosphäre der arbeitgebenden oder der arbeitnehmenden Person fällt. Der persönliche Verhinderungsgrund der arbeitnehmenden Person ist folglich in jedem Einzelfall von den betrieblichen und überpersönlichen (objektiven) abzugrenzen. Die Natur der Ursache und die Umstände entscheiden darüber, ob ein Anspruch auf Lohn oder Lohnfortzahlung besteht oder ob sich der Grundsatz «ohne Arbeit kein Lohn» verwirklicht. In Auseinandersetzung mit dem heutigen Meinungsstand führt der Autor des Beitrags insbesondere Argumente ins Feld, weshalb auch ausserordentliche Lagen wie die Coronapandemie dem betrieblichen Risiko zuzuordnen sind.
Marc Wohlwend
iusNet AR-SVR 20.04.2020

Bundesrat beschliesst schrittweise Lockerung der Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitsschutzrecht
- aktualisiert - 
Der Bunderat beschliesst verschiedene Lockerungen. Ab dem 11. Mai 2020 können Läden, Restaurants, Märkte, Museen und Bibliotheken wieder öffnen. Die COVID-19-Verordnung 2 wurde entsprechend angepasst. Die Abstandsregeln sind weiter einzuhalten. Über die dritte Etappe entscheidet der Bundesrat am 27. Mai 2020.
iusNet AR-SVR 16.04.2020

Coronavirus: Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitslosenversicherung
Berufliche Vorsorge

Ausserordentlichen Sitzung des Bundesrates vom 25. März 2020 (COVID-19-Verordnung)

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus sind am 25. März vom Bundesrat weitere Massnahmen beschlossen worden. Der Bundesrat hat dazu zwei Verordnungen erlassen, die sogenannte COVID-19-Verordnung Stellenmeldepflicht sowie die COVID-19-Verordnung Berufliche Vorsorge.
iusNet AR-SVR 26.03.2020

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