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Privates Individualarbeitsrecht

Privates Individualarbeitsrecht

Lohnzahlungspflicht während der Coronapandemie

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Die rigorosen Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung der Coronapandemie führen unvermeidlich zu Leistungsstörungen des Arbeitsvertrages in verschiedenen Branchen. Entscheidend für die Fortzahlung der Löhne ist jeweils, ob das Ereignis, das die Arbeitsverhinderung verursacht, in die Risikosphäre der arbeitgebenden oder der arbeitnehmenden Person fällt. Der persönliche Verhinderungsgrund der arbeitnehmenden Person ist folglich in jedem Einzelfall von den betrieblichen und überpersönlichen (objektiven) abzugrenzen. Die Natur der Ursache und die Umstände entscheiden darüber, ob ein Anspruch auf Lohn oder Lohnfortzahlung besteht oder ob sich der Grundsatz «ohne Arbeit kein Lohn» verwirklicht. In Auseinandersetzung mit dem heutigen Meinungsstand führt der Autor des Beitrags insbesondere Argumente ins Feld, weshalb auch ausserordentliche Lagen wie die Coronapandemie dem betrieblichen Risiko zuzuordnen sind.
Marc Wohlwend
iusNet AR-SVR 20.04.2020

Bundesrat beschliesst schrittweise Lockerung der Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitsschutzrecht
- aktualisiert - 
Der Bunderat beschliesst verschiedene Lockerungen. Ab dem 11. Mai 2020 können Läden, Restaurants, Märkte, Museen und Bibliotheken wieder öffnen. Die COVID-19-Verordnung 2 wurde entsprechend angepasst. Die Abstandsregeln sind weiter einzuhalten. Über die dritte Etappe entscheidet der Bundesrat am 27. Mai 2020.
iusNet AR-SVR 16.04.2020

Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht vertrat die Auffassung, dass die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitnehmers aufgrund einer (erheblichen) Reduktion des Lohnes und des Beschäftigungsgrades infolge des Abzugs von nachträglich geschuldeten Sozialversicherungsbeiträgen keinen wichtigen Grund i.S.v. Art. 337 OR für die fristlose Auflösung des Arbeitsvertrages darstellt.
iusNet AR-SVR 27.03.2020

Coronavirus: Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitslosenversicherung
Berufliche Vorsorge

Ausserordentlichen Sitzung des Bundesrates vom 25. März 2020 (COVID-19-Verordnung)

Am 25. März 2020 hat der Bundesrat weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Diese Massnahmen betreffen die Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenversicherung, die Kurzarbeitsentschädigung und die berufliche Vorsorge
iusNet AR-SVR 26.03.2020

Berufsverbot wegen diverser Verstösse gegen Geldwäschereinormen

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesverwaltungsgericht stützte die Anordnung eines auf zwei Jahre befristeten Berufsverbots seitens der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) gegen den Beschwerdeführer wegen diverser Verletzungen von elementaren Sorgfaltspflichten im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei. Das angeordnete Berufsverbot sei verhältnismässig und angesichts der wiederholten Pflichtverletzungen und deren Schwere nicht zu beanstanden.
iusNet AR-SVR 13.03.2020

Zivilprozessordnung ZPO: Verbesserungen beim Prozesskostenrecht

Gesetzgebung
Arbeitsgerichtsbarkeit
Privates Individualarbeitsrecht

Botschaft zur Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung)

Auf Bundesebene ist man grundsätzlich der Meinung, dass die seit dem 1. Januar 2011 geltende Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) sich insgesamt bewährt hat. Doch konnten einzelne Schwachstellen in Bezug auf die Prozesskosten, bei der Möglichkeit der Verfahrenskoordination und auch beim kollektiven Rechtsschutz identifiziert werden. Diese sollen nun mit einer Änderung der ZPO so weit wie möglich eliminiert werden.
iusNet AR-SVR 27.02.2020

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