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Privates Individualarbeitsrecht

Privates Individualarbeitsrecht

Klauseln zur Beendigung von befristeten Arbeitsverträgen und fristlose Kündigung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Eine Klausel in einem auf fünf Jahre befristeten und verlängerbaren Arbeitsvertrag, wonach im Falle einer fristlosen Kündigung i.S.v. Art. 337 OR genau dargelegte Entschädigungen zu bezahlen sind, bezieht sich auf sämtliche Aspekte von Art. 337 OR, insbesondere, wenn die Entschädigungen faktisch denjenigen von Art. 337c Abs. 1 und 3 OR entsprechen. Somit ist eine fristlose Kündigung auch unzulässig, wenn damit fast sieben Monate nach Bekanntwerden der Treuwidrigkeit zugewartet wird.
iusNet AR-SVR 22.09.2019

Postulat für besseren sozialen Schutz bei Arbeit auf Abruf

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitslosenversicherung

19.3748 Postulat von Robert Cramer (Grüne/GE)

Arbeitsverträge für Personen, die auf Abruf arbeiten, sollen einen besseren sozialen Schutz für Arbeitnehmende gewährleisten. Robert Cramers (Grüne/GE) Postulat ist beim Ständerat auf Zustimmung gestossen und wurde an den Bundesrat überwiesen.
iusNet AR-SVR 18.09.2019

Kündigung aufgrund von Konflikten wegen neuartiger Krankheit

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht lässt die Frage offen, ob die Kündigung wegen persönlicher Charaktereigenschaften und Verhaltensmuster missbräuchlich ist. Im vorliegenden Fall war nicht die neuartige Krankheit EMF (Elektromagnetische Felder-)Symptomatik der Kündigungsgrund, sondern die durch die dauernden Forderungen des Arbeitnehmers entstandenen Konflikte, welche zu einem schlechten Betriebsklima führten. Da die Arbeitgeberin im Vorfeld alle ihr zumutbaren Massnahmen ergriffen hatte, um die Situation zu beruhigen, war die Kündigung nicht missbräuchlich.
iusNet AR-SVR 18.09.2019

Einkäufe durch Testkunden und unsinnige Zielvorgaben

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Weisungen von Vorgesetzten sollen nicht derart Druck aufsetzen oder widersinnig sein, dass sie Mitarbeitende zu unethischem und unrechtmässigem Verhalten verführen. Innerbetriebliche Kontrollen durch verdeckte Einkäufe müssen zumindest allgemein angekündigt werden.
Sabine Steiger-Sackmann
iusNet AR-SVR 23.09.2019

Keine Praxisänderung zur Gültigkeit von Konkurrenzverboten

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

4A_210/2018 (zur Publikation vorgesehen)

Eine schriftliche Konkurrenzklausel, die «jede konkurrenzierende Tätigkeit» verbietet, erfüllt das Erfordernis der Schriftlichkeit. Das Gericht hat diesfalls unter Betrachtung des Umfangs nach Gegenstand, Ort und Zeit zu beurteilen, ob es übermässig ist und reduziert werden muss. Kenntnisse, die auch in einem anderen Unternehmen derselben Branche erworben werden können, sind als Berufserfahrung einzustufen und fallen nicht unter die Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse.
iusNet AR-SVR 05.09.2019

Vaterschaftsurlaub: Ständerat stimmt für indirekten Gegenentwurf

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung

Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative (18.441) / Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie. Volksinitiative (18.052) / Parlamentarische Initiative: Vaterschaftsurlaub. Do it yourself! (18.444)

- aktualisiert - 
Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat dem indirekten Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Inititative zugestimmt.
iusNet AR-SVR 09.07.2019

L’instruction de l’enquête interne et les données personnelles: naviguer entre volonté d’instruction et nouvelles limites à l’investigation

L’instruction de l’enquête interne et les données personnelles: naviguer entre volonté d’instruction et nouvelles limites à l’investigation
Interne Untersuchung | Datenschutz | Persönlichkeitsrecht | Gleichstellung

Schlussabstimmung im Parlament zum revidierten Gleichstellungsgesetz: Ja zu Lohnanalysen

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
- aktualisiert - 
Der Bundesrat setzt die Änderung des Gleichstellungsgesetzes zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit auf den 1. Juli 2020 in Kraft.
iusNet AR-SVR 17.12.2018

Fristlose Kündigung nach Mystery-Shopping-Tests

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht stellt fest, dass vorliegend der – strafrechtlich nicht erhärtete – Verdacht auf Diebstahl im Rahmen der «Mystery-Shopping-Tests» kein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung ist. Die Arbeitnehmerin erfasste einzelne Verkäufe verspätet bzw. stellte keine Belege aus, um sie als Gruppenverkauf von drei Artikeln pro Kunde zu erfassen. Damit wollte sie der Aufforderung, an jeden Kunden mindestens drei Produkte zu verkaufen, nachkommen und den Eindruck erwecken, sie sei eine gute Verkäuferin.
iusNet AR-SVR 25.08.2019

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