Das Bundesgericht bestätigt seine bisherige Rechtsprechung zur Frage der Freiwilligkeit von Boni, wonach bei sehr hohen Einkommen die Akzessorietätsprüfung entfällt. Es setzt sich zusätzlich mit der Frage der massgebenden Referenzperiode auseinander, anhand derer zu bestimmen ist, ob der fünffache Medianlohn überschritten ist. Grundsätzlich kommt ein Jahr hierfür in Frage, sofern dieses repräsentativ ist. Bei Regelmässigkeit ist dies ohnehin gegeben. Ansonsten ist der Punkt anhand einer durchschnittlichen Betrachtung der vergangenen Jahre zu prüfen.