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Privates Individualarbeitsrecht

Privates Individualarbeitsrecht

Schrittweise Lockerung der Corona-bedingten Einreise- und Zulassungsbeschränkungen für Erwerbstätige

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
Internationales Arbeitsrecht

Medienmitteilung des Bundesrats vom 8. Mai 2020 / Rundschreiben des SEM per 11. Mai 2020

Am 8. Mai 2020 hat der Bundesrat Verordnungsanpassungen zur Lockerung der Einreise- und Zulassungsbeschränkungen für Erwerbstätige verabschiedet. Diese werden auf den 11. Mai 2020 in Kraft treten.
iusNet AR-SVR 11.05.2020

Zur Handhabung von Ferientagen während Kündigungsfrist und zur Normenhierarchie

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Ist der 13. Monatslohn in den zwölfmalig ausbezahlten Monatslöhnen bereits ausdrücklich mitenthalten, kann der für die Entschädigung für nicht bezogenen Ferien herangezogene Lohn nicht auf der Addition zwischen einem dieser Monatslöhne und einem Teil des 13. Monatslohns bestehen.
iusNet AR-SVR 27.04.2020

Herausforderungen in der Anpassung eines Reglements über das Taxigewerbe im Lichte der Sharing Economy

Rechtsprechung
Arbeitsschutzrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Im vorliegenden Entscheid setzt sich das Bundesgericht erneut eingehend mit der Frage nach der unterschiedlichen Handhabung von Taxi-Unternehmen und gewissen anderen Anbietern von Personenbeförderung, insbesondere über Apps betreibene.
iusNet AR-SVR 24.04.2020

Fristlose Kündigung wegen grober Verkehrsregelverletzung mit Dienstwagen

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Eine fristlose Kündigung wegen einer groben Verkehrsregelverletzung, die mit einem Dienstwagen in Ausführung der Tätigkeit begangen wird, erfolgt rechtmässig.. Verhält sich dazu der Arbeitnehmer nach begangener Tat nicht integer, ergibt sich daraus ein weiterer Grund für die Zerrüttung des Vertrauens.
iusNet AR-SVR 27.04.2020

Berufsverbot für leitende Stellung gemäss Art. 33 FINMAG

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Die Voraussetzungen der individuellen Zurechenbarkeit von regelwidrigem Verhalten, welches zu einem Berufsverbot nach FINMAG führt, darf nicht mit dem Hinweis auf die interne Aufgabenteilung ausgehebelt werden. Die schwere Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen muss zudem schuldhaft bewirkt worden sein, wobei daran keine hohen Anforderungen gestellt werden und Fahrlässigkeit genügt.
iusNet AR-SVR 24.04.2020

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