Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
Die Parteien waren seit 2009 durch einen (mündlich abgeschlossenen) unbefristeten Arbeitsvertrag gebunden. Sie gingen von Beginn ihres Vertragsverhältnisses an zu Unrecht davon aus, dass der Arbeitnehmer als selbständiger Subunternehmer tätig war. Daher wurden vom Lohn weder Sozialversicherungsbeiträge abgezogen noch wurden diese ausbezahlt, da der Arbeitnehmer der AHV-Ausgleichskasse des Kantons Freiburg als Person ohne Erwerbstätigkeit angeschlossen war. Nachdem der Arbeitnehmer von der Suva und der Ausgleichskasse des Kantons als unselbständiger Erwerbstätiger qualifiziert wurde, wurde die Arbeitgeberin zur nachträglichen Zahlung von fälligen Beiträgen für die Zeitspanne zwischen 2009 und 2012 aufgefordert. Im Januar 2014 schickte die Ausgleichskasse die Abrechnungen an die Arbeitgeberin. Anlässlich einer telefonischen Besprechung am 14.02.2014 versuchte der Geschäftsführer der Arbeitgeberin einen (neuen) schriftlichen Vertrag aufzusetzen, der erhebliche Reduzierungen des Stundenlohns und des Beschäftigungsgrades vorsah. Während des Telefongesprächs beschloss der Arbeitnehmer, alle Aktivitäten für das Unternehmen einzustellen. Im vorinstanzlichen Verfahren stand fest, dass...
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