iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Privates Individualarbeitsrecht

Privates Individualarbeitsrecht

Referendum gegen Vaterschaftsurlaub

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung

Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative (18.441) / Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie. Volksinitiative (18.052) / Parlamentarische Initiative: Vaterschaftsurlaub. Do it yourself! (18.444)

- aktualisiert - 
Mit 54489 gültigen Unterschriften ist das Referendum gegen die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz, EOG) zustande gekommen.
iusNet AR-SVR 22.11.2019

Vergleichsgespräche im Zivilprozess sind nicht öffentlich

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht stellte im diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil fest, dass die im Rahmen eines Zivilprozesses geführten Vergleichsgespräche nicht dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Justiz unterstehen, da sie nicht Teil der rechtsprechenden Tätigkeit der Gerichte bilden. Das Arbeitsgericht habe eine akkreditierte Journalistin von der Teilnahme an Vergleichsgesprächen zu Recht ausgeschlossen.
iusNet AR-SVR 15.10.2019

Sexuelle Belästigung im Arbeitsverhältnis

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht stellte im vorliegenden Urteil fest, dass die Vorinstanz die Arbeitgeberin zu Recht zu einer Entschädigung aufgrund der Verletzung von Fürsorgepflichten nach Art. 328 OR im Zusammenhang mit Art. 3 GlG verpflichtet und dabei die Verfahrensgrundsätze nicht verletzt hat. Es spiele keine Rolle, dass die gesendeten Nachrichten keine sexuelle Konnotation aufweisen, wenn der Kontext, in dem der Austausch stattgefunden hat, ausreichend aussagekräftig ist.
iusNet AR-SVR 11.10.2019

Arbeitsvertragliche Qualifikation eines Ausbildungsvertrages

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht stellte fest, dass nach Art. 320 Abs. 2 OR ein Arbeitsvertrag auch dann begründet werden kann, wenn die objektiven Umstände entgegen dem Parteiwillen und schriftlicher Vereinbarung eines «Ausbildungsvertrages» für das Vorliegen eines Arbeitsvertrages sprechen. Die Unentgeltlichkeitabrede sei insofern unbeachtlich, da der Verzicht auf den Lohn den Erwerb einer soliden Ausbildung als Gegenleistung voraussetzt, die vorliegend gefehlt habe.
iusNet AR-SVR 10.10.2019

Seiten