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Coronavirus: Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

Coronavirus: Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

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Coronavirus: Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

Bei den neuen Massnahmen geht es insbesondere darum, die administrative Belastung für die Antragsteller sowie auch für die ausführenden Organe in den Kantonen zu verringern. Gesuche um Entschädigung sollen schnellstmöglich verarbeitet werden können. Der Bundesrat hat dazu zwei Verordnungen erlassen, die COVID-19-Verordnung Stellenmeldepflicht sowie die COVID-19-Verordnung Berufliche Vorsorge.

   Stellenmeldepflicht (STMP):

  • Die Meldepflicht und alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung werden vorübergehend aufgehoben. (Erleichterung der Rekrutierungsprozesse für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft, die Logistik etc.).

 Arbeitslosenversicherung (ALV):

  • Nachweise von Arbeitsbemühungen müssen zur Zeit nicht eingereicht werden Versicherte Personen müssen den Nachweis spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 einreichen. Als Kontrollperiode gilt die ganze Gültigkeitsdauer dieser Verordnung.
  • Vorübergehend finden erste Beratungs- und Kontrollgespräche nach der
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iusNet AR-SVR 26.03.2020

 

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