iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Privates Individualarbeitsrecht

Privates Individualarbeitsrecht

Zu den nötigen Abschlüssen für ein Anwaltspraktikum

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

2C_300/2019 (zur Publikation bestimmt)

Für die Anmeldung zu einem Praktikum zur Zulassung an die Anwaltsprüfung (Art. 7 Abs. 3 BGFA) ist ein Abschluss in schweizerischem Recht nötig. Es genügt hierfür nicht, dass zwar der Masterabschluss in der Schweiz erworben wurde, aber der Bachelor im Ausland. Damit wird sichergestellt, dass die Kandidaten und Kandidatinnen die nötigen Grundkenntnisse für die Ausübung des Anwaltsberufs in der Schweiz besitzen. Ein Bacholorabschluss aus dem Ausland kann genügen, wenn die staatvertragliche gegenseitige Anerkennung von Diplomen wirkt und im Rahmen dieses Abschlusses gleichzeitig sichergestellt ist, dass genügend Kenntnisse zum schweizerischen Recht erworben wurden.
iusNet AR-SVR 22.02.2020

Arbeitszeitflexibilisierung: weitere Abklärungen zu Änderungen im Arbeitsgesetz

Gesetzgebung
Arbeitsschutzrecht
Privates Individualarbeitsrecht

Parlamentarische Initiative: Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle (16.414)

Die Behandlung der parlamentarischen Initiative "Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle 16.414" wird vorerst ausgesetz. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat mitgeteilt, dass vor der Beratung ihres Entwurfs weitere Abklärungen zu alternativen Möglichkeiten der Umsetzung nötig seien.
iusNet AR-SVR 21.02.2020

Stellenmeldepflicht: Schwellenwert von 5 Prozent Arbeitslosigkeit seit 1. Januar 2020 in Kraft

Gesetzgebung
Arbeitslosenversicherung
Privates Individualarbeitsrecht

Freizügigkeitsabkommen | Gesetz zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV)

Seit 1. Januar 2020 gilt die Stellenmeldepflicht bereits ab einem Schwellenwert von 5 Prozent Arbeitslosenquote in bestimmten Berufsarten. Arbeitgeber sind verppflichtet, offene Stellen, die unter diese Kriterien fallen, zu melden. Die meldepflichtigen Stellen unterliegen einem Publikationsverbot von fünf Arbeitstagen.
iusNet AR-SVR 06.02.2020

Auflösung eines befristeten Arbeitsverhältnisses - Dauer der Kündigungsfrist

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann einseitig nur mittels fristloser Kündigung beendet werden. Auch wenn die Arbeitgeberin das Verhältnis mit einer nicht vereinbarten einmonatigen Kündigungsfrist beendet, handelt es sich dabei um eine fristlose Kündigung. Deshalb ist deren Zulässigkeit nach den Grundsätzen von Art. 337 OR zu prüfen. Die allenfalls daraus fliessenden Entschädigungsanprüche richten sich demzufolge auch nach den Grundsätzen von Art. 337c OR. Die Rechtsnatur der Entschädigung nach Art. 337c Abs. 3 OR weist dieselbe Rechtsnatur wie Art. 336a OR auf.
iusNet AR-SVR 27.01.2020

Anzeigepflicht bei Krankentaggeldversicherungen

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Entsprechend konstanter Rechtsprechung des Bundesgerichts wird bei verletzter Anzeigepflicht gemäss Art. 6 Abs. 3 VVG der Kausalitätsbegriff zwischen verschwiegener und aktueller Krankheit weit gefasst. Bei verschwiegenem rezidivierendem Burnout-Syndrom und erneutem Burnout wurde die Rückerstattungspflicht der Leistungen bejaht. Einer genaueren Betrachtung bedarf die Frage, ob bei Leistungsverweigerung des Versicherers wiederum die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers einsetzt.
Roger Hischier
iusNet AR-SVR 27.01.2020

Seiten