Im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle hatte sich das Bundesgericht im vorliegenden, zur Publikation vorgesehenen Urteil mit der Rechtmässigkeit der luzernischen Einkommensgrenze im Jahr 2017 für die Ausrichtung von Prämienverbilligungen nach Art. 65 KVG zu befassen.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob eine säumige versicherte Person, um den Krankenversicherer wechseln zu können, den gesamten im Verlustschein wiedergegebenen Betrag oder aber nur die um den vom Kanton geleisteten 85%igen Betrag reduzierte Summe beglichen haben muss.
Dieses bundesgerichtliche Urteil zur Krankenzusatzversicherung (Spital halbprivat) enthält eine lehrbuchartige Darstellung der Gerichtspraxis zur Ungewöhnlichkeitsregel.
Im vorliegenden in 5er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit grundlegenden Fragen der Finanzierung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auseinander und befasste sich insbesondere mit der Frage, ob Zuschüsse von der Konzernmutter an Tochtergesellschaften für deren Beiträge an die Prämienkorrektur zulässig seien.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasst sich das Bundesgericht im Nachgang zu BGE 144 V 79 mit der Frage, ob die ANOVA-Methode zur Bemessung der Wirtschaftlichkeit von Leistungen von praktizierenden Ärztinnen und Ärzten gesetzmässig ist.
Im Ständerat ist am 12. Dezember 2018 die Motion der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (KSG-NR) teilweise angenommen worden. Mit der Motion soll die Schadenprävention gestärkt und die Patientensicherheit verbessert werden. Die Kommission sowie die Räte sehen dabei andere Methoden vor, als der Bundesrat vorgeschlagen hat.