Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-NR) hat das Postulat im Februar 2018 eingereicht. Das Postulat wurde vom Bundesrat begrüsst und ist im September vom Nationalrat angenommen worden.
In diesem zur Publikation bestimmten Urteil hatte sich das Bundesgericht erstmals mit der Frage zu befassen, ob Art. 71b KVV auch auf Magistralrezepturen anwendbar ist.
Das Bundesgericht hatte sich um vorliegenden Urteil mit einer wichtigen Frage der Neuordnung der Pflegefinanzierung zu befassen: Ist es den Kantonen gestattet, im Rahmen der Restfinanzierung betragliche Höchstansätze festzulegen (Normkosten, Normdefizite)?