iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Parlamentarische Initiative: Tarifpflege und Entwicklung (17.401)

Gesetzgebung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Zur Lockerung der Blockade bei der Revision des Ärztetarifs Tarmed soll neu eine von den Tarifpartnern eingesetzte Organisation dafür sorgen, dass die Tarifstrukturen weiterentwickelt und wo nötig angepasst werden.
iusNet AR-SVR 05.06.2018

Kostenbeteiligung bei Schwangerschaft (9C_202/2018, zur Publikation bestimmt)

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Behandlungskosten infolge einer extrauterinen Schwangerschaft («Eileiterschwangerschaft») vor der 13. Schwangerschaftswoche unterliegen der Kostenbeteiligung (Art. 64 Abs. 7 KVG e contrario). Es handelt sich um eine pathologische Schwangerschaft (= Krankheit) und nicht um eine Risikoschwangerschaft, da sich das Risiko bzw. die Schwangerschaftskomplikation verwirklicht hat und eine medizinische Behandlung erfordert.
iusNet AR-SVR 22.05.2018

Botschaft i.S. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern): zuhanden Parlament verabschiedet (18.047)

Gesetzgebung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Das revidierte Bundesgesetz ermöglicht es den Kantonen, eine obere Grenze für die Anzahl ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte, die zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen dürfen, festzulegen. Weiter werden einheitliche Qualitätsanforderungen für alle Ärztinnen und Ärzte aufgestellt.
iusNet AR-SVR 11.05.2018

Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) (09.528)

Gesetzgebung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Die SGK-N will die die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) vorantreiben. Demnach sollen die Krankenkassen und die Kantone künftig Behandlungen einheitlich finanzieren, unabhängig davon, ob diese ambulant oder stationär durchgeführt werden. Weiter hält die Kommission daran fest, dass eine Wahlfranchise während dreier Jahren nicht geändert werden kann. Zudem will die SGK-N ihre Kostendämpfungsinitiativen weiterverfolgen (entgegen der SGK-S).
iusNet AR-SVR 21.04.2018

Grenzüberschreitende Fragen der Krankenversicherungspflicht für deutsches Ehepaar mit Wohnsitz in der Schweiz und Rentenbezug in Deutschland (9C_263/2017, zur Publikation vorgesehen)

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Internationales Sozialversicherungsrecht
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht festgestellt, dass ein deutsches Ehepaar mit Wohnsitz in der Schweiz aufgrund von Art. 2 KVV lit. e KVV (als Umsetzung der Kollisionsnormen gemäss Art. 23 ff. VO Nr. 883/2004) sich weder obligatorisch noch freiwillig in der Schweiz im Rahmen des KVG-Obligatoriums versichern kann, weil der eine Ehegatte wegen Bezugs einer Altersrente in Deutschland dort versicherungspflichtig sei. Mit Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH und die Lehre führte das Bundesgericht aus, dass Art. 24 der Verordnung die Schweiz zur aushilfsweisen Sachleistungserbringung verpflichte und den primär (endgültig) leistungspflichtigen Träger festsetze, womit im Sinne einer «ungeschriebenen Kollisionsnorm» auch die anzuwendenden Rechtsvorschriften bestimmt würden. Aufgrund dieser Kostenzuweisungsnorm entstehe eine Krankenversicherungspflicht im Rente zahlenden Staat (i.c. Deutschland). Ob aus Gründen des Vertrauensschutzes im vorliegenden Fall eine andere Beurteilung gerechtfertigt sei, liess das Bundesgericht offen und wies die Sache an den Versicherungsträger zurück.
iusNet AR-SVR 20.04.2018

Botschaft i.S. Revision der Ergänzungsleistungen: im Nationalrat behandelt (16.065)

Gesetzgebung
Ergänzungsleistungen
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Berufliche Vorsorge
- aktualisiert - 
Beide Räte haben sich auf einen Kompromiss in Sachen EL-Reform geeinigt. Der Antrag der Einigungskonferenz wurde von National- und Ständerat am letzten Tag der vergangenen Frühjahrssession angenommen. Im Lauf der Differenzbereinigung sind einige Änderungen und Bereinigungen am ursprünglichen Entwurf vorgenommen worden. Aus Sicht der Leistungsbezüger hat sich eine Verbesserung bei der Anrechenbarkeit von hohen Mietzinsen ergeben, andererseits wurde die Vermögensschwelle zum Bezug von Ergänzungsleistungen erhöht und auch festgelegt, dass Erben neu zur Rückzahlung von Ergänzungsleistungen aufgefordert werden können.
iusNet AR-SVR 17.04.2018

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