iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Sozialversicherungsrecht > Rechtsprechung > Bund > Krankenversicherung ­ Krankentaggeld > Bundesgericht Korrigiert im Kanton Luzern Einkommensgrenze Für die

Bundesgericht korrigiert im Kanton Luzern Einkommensgrenze für die Verbilligung der Krankenkassenprämien

Bundesgericht korrigiert im Kanton Luzern Einkommensgrenze für die Verbilligung der Krankenkassenprämien

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Bundesgericht korrigiert im Kanton Luzern Einkommensgrenze für die Verbilligung der Krankenkassenprämien

Das Bundesgericht hielt in diesem bemerkenswerten Urteil fest, dass es selbst unter Achtung der Autonomie der Kantone eine Einkommensgrenze dem Sinn und Geist des Bundesrechts widerspreche, wenn mit dieser nur ein verschwindend kleiner Teil der Personen mit mittleren Einkommen in den Genuss der Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene kommen würden. Es hob die entsprechende Bestimmung der Prämienverbilligungsverordnung des Kantons Luzern für das Jahr 2017 deshalb auf. 

iusNet AR-SVR 04.02.2019

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.