Nur schwerwiegende Lücken im Behandlungsangebot («Versorgungslücken») rechtfertigen eine Abweichung vom Territorialitätsprinzip (Art. 34 Abs. 2 KVG). Streitfall: Operationen zum Penisaufbau (Phalloplastik) bei Transmann.
Im vorliegenden zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob Leistungen in Form von Untersuchungs- und Behandlungsmassnahmen nach Art. 7 Abs. 2 lit. b KLV, die durch bei einer Spitexorganisation angestellte Familienangehörige ohne entsprechende berufliche Fähigkeiten erbracht werden, nicht durch die OKP zu entschädigen sind.
Umstritten waren im Nationalrat einige neue Regelungen betreffend Krankenzusatzversicherungsvertrag nach VVG. Argumente von Seiten des Konsumentenschutzes, die auf drohende Verschlechterungen im Versicherungsschutz für ältere Versicherte aufmerksam machten, wurden ernst genommen und einzelne Änderungen verworfen.