Nur schwerwiegende Lücken im Behandlungsangebot («Versorgungslücken») rechtfertigen eine Abweichung vom Territorialitätsprinzip (Art. 34 Abs. 2 KVG). Streitfall: Operationen zum Penisaufbau (Phalloplastik) bei Transmann.
Im vorliegenden zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob Leistungen in Form von Untersuchungs- und Behandlungsmassnahmen nach Art. 7 Abs. 2 lit. b KLV, die durch bei einer Spitexorganisation angestellte Familienangehörige ohne entsprechende berufliche Fähigkeiten erbracht werden, nicht durch die OKP zu entschädigen sind.
Umstritten waren im Nationalrat einige neue Regelungen betreffend Krankenzusatzversicherungsvertrag nach VVG. Argumente von Seiten des Konsumentenschutzes, die auf drohende Verschlechterungen im Versicherungsschutz für ältere Versicherte aufmerksam machten, wurden ernst genommen und einzelne Änderungen verworfen.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil äusserte sich das Bundesgericht zur Frage, ob unter dem Aspekt der Verhältnismässigkeit die Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für eine Spitalbehandlung eingeschränkt werden könne.
Während der Ständerat in der Schlussabstimmung vom 22. März 2019 für die Vorlage gestimmt hatte, wurde diese gleichentags im Nationalrat mit 101 zu 63 Stimmen bei 28 Enthaltungen definitiv abgelehnt.
An seiner Sitzung vom 5. März 2019 hat der Ständerat sich für ein Nichteintreten geäussert und die Vorlage wird nun wieder an den Nationalrat zurückgewiesen.
Das Bundesgericht befasste sich in diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil mit der Frage, ob eine kantonalrechtliche Beschränkung von Behandlungen in Listenspitälern anderer Kantone zulässig sei.