Der Bundesrat darf bei der Anpassung von Taxpunkten der TARMED-Tarifstruktur lineare Kürzungen bei verschiedenen Positionen vornehmen und dabei auch politischen Anliegen Rechnung tragen.
In einem Genfer Fall bestätigt das Bundesgericht seine Rechtsprechung zur «bedingungslosen» Ausrichtung der kantonalen Restfinanzierung (Art. 25a Abs. 5 KVG).
Im vorliegenden Urteil hatte sich das Bundesgericht zur Auslegung einer Leistungsvereinbarung betreffend die kantonale bzw. kommunale Restkostenfinanzierung von IV-pflichtigen Pflegeleistungen zu äussern.
National- und Ständerat setzen auf die Eigenverantwortung und Kostenbeteiligung durch die Versicherten, d.h. auf höhere Franchisen mit dem Vorteil von niedrigeren Prämienkosten.
Die Parlamentarische Initiative fordert die Festlegung von Minimalkriterien im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) für die Aufnahme von Spitälern auf die kantonalen Spitallisten.
Eine Motion für die Vereinfachung des Parallelimports von Arzneimitteln der Abgabekategorie E ist im Nationalrat abgewiesen worden. Es soll nun geprüft werden, ob andere Massnahmen auf dem Verordnungsweg die gewünschte Wirkung erzielen könnten.